Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen - ONLINE
Die Situation
Durch die Berichterstattung über einige spektakuläre Fälle persönlicher Haftung von Vereins- und Stiftungsvorständen ist das Thema der Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Vielen ehrenamtlichen Vorständen ist unbekannt, dass sie für ein Verschulden bei der Geschäftsführung unter Umständen auch persönlich einzustehen haben. So ist häufig unbekannt, dass Vorstandsmitglieder für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und für Verbindlichkeiten des Vereins aus dem Steuerschuldverhältnis persönlich haften können. Wird durch Vorstandsmitglieder verspätet die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so kann auch dies eine persönliche Haftung des Vorstands begründen. Unter anderem durch effektive Risikomanagementsysteme können die persönlichen Haftungsrisiken minimiert werden. Die Implementierung von Aufsichtsorganen gewinnt auch für gemeinnützige Körperschaften an Bedeutung.
Ihre Problemstellung
Für Ihre Tätigkeit als Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitglied ist eine Kenntnis der Haftungsgefahren sowie von Strategien der Risikominimierung unabdingbar. Zahlreichen Vorständen ist nicht bewusst, welche erheblichen Haftungsrisiken sie auch durch ehrenamtliches Engagement eingehen. Häufig wird von Vorständen übersehen, welche Überwachungspflichten ihnen gerade in größeren Vereinen und Stiftungen zukommen.
Seminarinhalte
Wir informieren Sie über die Grundlagen der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Haftung.
- Tatbestände persönlicher Haftung von Organen/Vorständen
- Steuer-, sozialversicherungs- und zivilrechtliche Haftungsgrundlagen
- Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen/Lohnsteuern
- Haftung für Verschulden der Geschäftsführung
- Insolvenzverschleppung
- Haftung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vorständen
- Haftungsbeschränkung durch Ressortprinzip?
- Strategien zur Haftungsvermeidung
- Bedeutung der gesetzlichen Haftungsbeschränkung des § 31a und § 31b BGB
- Corporate Governance bei Vereinen und Stiftungen
- Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen und Stiftungen
Referent(en)
Dr. Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Ort
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr