Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten - Arbeitshilfe 182
Die Situation und Problemstellung
Gesellschaftliche und ökonomische Veränderungen haben die Organisation der sozialen Dienste und Einrichtungen hinsichtlich der Trägerstrukturen, der Geschäftsführung und der Tragweite wirtschaftlicher Entscheidungen wesentlich komplexer werden lassen. Die Anzahl der Einrichtungen in bestandsgefährdenen wirtschaftlichen Schieflagen steigt jährlich. Klare Aufsichtsstrukturen sind deshalb ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die katholischen Träger sozialer Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, die Anforderungen an die internen Aufsichtsstrukturen und -gremien zu überdenken. Die bischöflichen Ordinariate wirken darauf hin, dass in allen Einrichtungen geeignete Aufsichtsstrukturen vorhanden sind. Darüber hinaus nehmen die Ordinariate auch die kirchenrechtliche Aufsicht wahr. Um die sozialen Einrichtungen in katholischer Trägerschaft bei der wirtschaftlichen Aufsicht zu unterstützen, haben die Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Ordensobernkonferenz die Arbeitshilfe 182 erarbeitet.
Die Arbeitshilfe 182 ist in der aktuellen 3. Auflage (2014) völlig überarbeitet worden. Zwar stellt die Arbeitshilfe keine rechtsverbindlichen Regelungen auf. Die deutschen Bischöfe erwarten jedoch eine Umsetzung der Vorgaben. Die Umsetzung der Arbeitshilfe 182 ist auch kein Selbstzweck. Die Einrichtung trägereigener Aufsichtsstrukturen mit qualifizierten Aufsichtsräten erhöht die Zukunftsfähigkeit einer Einrichtung und verringert die Haftungsgefahren für haupt- und ehrenamtliche Organe.
Viele Einrichtungen in katholischer Trägerschaft haben zwischenzeitlich Aufsichtsgremien eingeführt. Die umfassenden Rechte und Pflichten, die Mitglieder von Aufsichtsräten haben, sind teilweise unbekannt. Es bestehen für Aufsichtsräte teilweise erhebliche Haftungsgefahren.
Ziel des Seminars
Es werden die Inhalte der aktuellen Arbeitshilfe dargestellt. Den Teilnehmern werden die Aufgaben, die Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern vermittelt. Es wird dargestellt, inwieweit das Zusammenspiel zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Zukunftsfähigkeit einer Einrichtung erhöhen kann.
Seminarinhalte
- Allgemeine Einführung in die Inhalte der aktuellen 3. Auflage der AH 182
- Grundzüge der Haftung der Organmitglieder caritativer Einrichtungen
- Aufsichtsgremien als „Qualitätsplus“
- Rechte und Pflichten von Aufsichtsgremien
- Aufsichtsräte als Teil eines Risikomanagementsystems
- Anforderungsprofile für Mitglieder von Aufsichtsgremien nach der AH 182
- Anforderungen an Aufsichtsgremien und an die Arbeit von Aufsichtsgremien aus der Sicht des Bistums Münster
- Lösungsmöglichkeiten für effiziente und praxisnahe Aufsichtsstrukturen und Aufsichtsgremien
Zielgruppe
Kuratorien, Aufsichtsräte und Gesellschafter
Referent(en)
Reinhold Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Ulrich Schulze
Dipl.-Kaufmann
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr