Neues zum kirchlichen Datenschutz
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde nach mehrjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2016 verabschiedet und im Mai 2016 in Kraft gesetzt. Die Mitgliedsstaaten waren aufgefordert, innerhalb einer zweijährigen Übergangszeit konkretisierende Bestimmungen in einzelnen Teilen auf den Weg zu bringen.
Für Einrichtungen der katholischen Kirche gilt aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kirche die DSGVO nicht. Die katholische Kirche hat daher ihre datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) geregelt. Dieses ist im Mai 2018 in den einzelnen Bistümern in Kraft getreten.
Am 1. März 2019 ist nunmehr auch die angepasste Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) in Kraft getreten.
Das neue KDG stellt teilweise neue Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über das neue Recht, die geänderten Anforderungen und die Entwicklung des Datenschutzes in der Praxis der Betriebe und der Aufsichtsbehörden.
Seminarinhalte (Auszüge)
- Zweck der neuen Datenschutzbestimmungen
- Überblick über die Rechtsgrundlagen für kirchliche Einrichtungen
- DSGVO und BDSG im Verhältnis zum neuen KDG
- Begriffe des Datenschutzes
- grundlegende Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem KDG
- Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet (Homepage, Social-Media, E-Mailverkehr)
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Aufzeigen typischer datenschutzrechtlicher Probleme und Fragestellungen
- Checkliste
Hinweis
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Zielgruppe
Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Trägerschaft der katholischen Kirche, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsverantwortliche
Referent(en)
Alexander Gottwald
Rechtsanwalt
Ort
Kosten
300,- € zzgl. MwSt
Termine
10:00 Uhr - 17:00 Uhr