Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers
Die Situation
Wie gewerblich tätige GmbHs geraten auch immer mehr steuerbegünstigte GmbHs in die wirtschaftliche Krise. In dieser Situation treffen die Geschäftsführung der kriselnden Gesellschaft Verhaltenspflichten bis letztlich hin zur Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Doch bereits früher unterliegt die Geschäftsführung Regelungen zur Verwendung der Liquidität und des Vermögens der Gesellschaft, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Bei Verletzung einer der Verpflichtungen kann sich die Geschäftsführung sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Gläubigern der Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens prüfen die Insolvenzverwalter immer häufiger Schadensersatzansprüche, die sie zugunsten der Insolvenzmasse gegen die Geschäftsführung geltend machen können. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Seminar mit den Fragen, welche Pflichten der Geschäftsführung im Falle einer Krise obliegen und welche Maßnahmen sie zu ergreifen hat, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Seminarinhalte
- Pflichten der Geschäftsführung in der Krise
- Vertragliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung
- Innenhaftung der Geschäftsführung
- Außenhaftung der Geschäftsführung
- Haftungsvermeidungsstrategien
- Welche Maßnahmen sind von der Geschäftsführung zu ergreifen?
Zielgruppe
Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Justiziare, Personalleiter, Personalreferenten
Referent(en)
Karsten Schulte
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr