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Erfahrung schafft Vertrauen

Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers

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Die Situation

Wie gewerblich tätige GmbHs geraten auch immer mehr steuerbegünstigte GmbHs in die wirtschaftliche Krise. In dieser Situation treffen die Geschäftsführung der kriselnden Gesellschaft Verhaltenspflichten bis letztlich hin zur Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Doch bereits früher unterliegt die Geschäftsführung Regelungen zur Verwendung der Liquidität und des Vermögens der Gesellschaft, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Bei Verletzung einer der Verpflichtungen kann sich die Geschäftsführung sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Gläubigern der Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen.

Im Falle eines Insolvenzverfahrens prüfen die Insolvenzverwalter immer häufiger Schadensersatzan­sprüche, die sie zugunsten der Insolvenzmasse gegen die Geschäftsführung geltend machen können. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Seminar mit den Fragen, welche Pflichten der Geschäfts­führung im Falle einer Krise obliegen und welche Maßnahmen sie zu ergreifen hat, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Seminarinhalte

  • Pflichten der Geschäftsführung in der Krise
  • Vertragliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung
  • Innenhaftung der Geschäftsführung
  • Außenhaftung der Geschäftsführung
  • Haftungsvermeidungsstrategien
  • Welche Maßnahmen sind von der Geschäftsführung zu ergreifen?

Zielgruppe

Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Justiziare, Personalleiter, Personalreferenten

Referent(en)

Karsten Schulte
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

14.03.2018
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
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Deutschland