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Erfahrung schafft Vertrauen

Das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)

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Die maximale Anzahl der Teilnehmer/innen ist erreicht.

Situation und Problemstellung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde nach mehrjährigen Verhandlungen im Frühjahr 2016 verabschiedet und im Mai 2016 in Kraft gesetzt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, innerhalb einer zweijährigen Übergangszeit konkretisierende Bestimmungen in einzelnen Teilen auf den Weg zu bringen. In Deutschland wurde am 5. Juli 2017 das BDSG (neu) veröffentlicht, welches am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.

Für Einrichtungen der katholischen Kirche gilt aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kirche das BDSG nicht. Die katholische Kirche hat daher ihre datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in den Anordnungen für den kirchlichen Datenschutz (KDO) bistumsweise selbst geregelt. Dieses Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bleibt durch die DSGVO erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die von der Kirche geschaffenen Regelungen mit der DSGVO in Einklang gebracht werden. Aus der KDO soll daher bis Mai 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) werden.

Das neue KDG stellt teilweise neue Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz, die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird erweitert. In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über das neue Recht und die geänderten Anforderungen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie durch einen IT-Security-Check die eigene Lage und Position im Hinblick auf die Anforderungen des Datenschutzes bestimmen können. Hieraus ergibt sich dann für Sie ein konkreter Handlungsplan, damit Sie die neuen Anforderungen in der Praxis auch umsetzen können.

Seminarinhalte

  • Anknüpfung und Überblick an die europäische Rechtsgrundlage
  • Überblick über die Rechtsgrundlagen für kirchliche Einrichtungen, insbesondere über das neue Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
  • Welche Neuerungen bringt das KDG?
  • Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Grundlegende Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit
  • Aufzeigen typischer datenschutzrechtlicher Probleme und Fragestellungen
  • Überprüfung der Sicherheit der eingesetzten EDV-Systeme durch einen IT-Security-Check
  • Vorgehensweise und Ergebnisse eines IT-Security-Check

Zielgruppe

Führungskräfte in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Trägerschaft der katholischen Kirche, Verantwortliche der Spitzenverbände und der kirchlichen Aufsicht, Datenschutz-
beauftragte, IT-Sicherheitsverantwort-
liche

Referent(en)

Andreas Fennen
Dipl.-Kaufmann

Agnes Lisowski
Rechtsanwältin

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

18.09.2018
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Die Veranstaltung ist bereits vorüber!
Die maximale Anzahl der Teilnehmer/innen ist erreicht.
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland