Umsatzbesteuerung von Kirchengemeinden
Die Situation
Das Steueränderungsgesetz 2015 hatte einen Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung im Bereich der juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Folge. Die Umsatzsteuerpflichten hinsichtlich sämtlicher wirtschaftlicher und vermögensverwaltender Aktivitäten wurden aufgrund des neuen § 2b UStG erheblich ausgeweitet. Von dieser Verschärfung sind auch Kirchengemeinden als juristische Personen des öffentlichen Rechts betroffen. Während aufgrund der bisherigen großzügigen Regelungen und Nichtaufgriffsgrenzen Kirchengemeinden nur vereinzelt umsatzsteuerpflichtig waren, wird zukünftig regelmäßig bei allen Einnahmen der Kirchengemeinde zu klären sein, ob Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen ist. Das bisherige Besteuerungsrecht kann bis zum 31. Dezember 2020 weiter angewendet werden, wenn dies bis zum 31. Dezember 2016 dem Finanzamt gegenüber verbindlich erklärt worden ist. Das Seminar zeigt den Teilnehmenden, wie sie die Zeit nutzen können, die umsatzsteuerlichen Sachverhalte zu identifizieren und die internen Prozesse effektiv auf die neuen
Anforderungen umzustellen.
Seminarinhalte
- Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen
- Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche
- (Vermögensverwaltung und Leistungsbeziehungen zu anderen Kirchengemeinden)
- Vorstellung spezieller kirchlicher Leistungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Steuerpflicht
- Notwendige umstellungsrelevante Tätigkeiten in der Kirchenverwaltung und ihre praktische Umsetzung
- Auflistung der zu überprüfenden Aktivitäten mit Hilfe einer Checkliste
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter von
Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden
Referent(en)
Hauke Hübert
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Karsten Schulte
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr