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Erfahrung schafft Vertrauen

Einführung in die MAVO für Dienstgeber - Basiswissen, aktuelle Rechtsfragen

 

Die Situation

Die einseitige Festlegung der Arbeitsbedingungen durch Dienstgeber passt ebenso wenig zum Selbstverständnis der Kirche als Dienstgeber wie Arbeitskämpfe. Daher hat die Kirche ein eigenes Arbeitsrechtssystem, den sog. „Dritte Weg“ geschaffen und die betriebliche Mitbestimmung in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Obwohl die MAVO dieselben Sachverhalte regelt wie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), gibt es doch zahlreiche Besonderheiten und Unterschiede zu beachten. Viele unternehmerische Entscheidungen erfordern die Involvierung der Mitarbeitervertretung; für eine rechtssichere Unternehmens- bzw. Personalführung ist es daher extrem wichtig zu wissen, wann und inwieweit Sie mitbestimmungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen haben. Insbesondere neu in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählten Mitglieder erhalten in diesem Seminar das für ihre MAV-Tätigkeit notwendige Knowhow.

Ihre Problemstellung

Als Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Leiter einer Personalabteilung oder Mitarbeiter der Personalab­teilung sehen Sie sich beruflich permanent Fragen aus dem Bereich der Mitwirkungs- und Beteiligungs­rechte der Mitarbeiter ausgesetzt. Sie möchten wissen, bei welchen unternehmerischen Entscheidungen Sie die MAV wie zu involvieren haben und unter welchen Voraussetzungen die MAV ihre ggf. erforderliche Zustimmung verweigern und damit Ihre unternehmerischen Pläne ausbremsen kann. Als z. B. aus der freien Wirtschaft stammender Personalverantwortlicher möchten Sie wissen, wo die Abweichungen etwa zum BetrVG liegen.

Seminarinhalte

Mit diesem Seminar möchten wir Ihnen einen Einstieg in die MAVO – die kirchliche Betriebsverfassung – vermitteln. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und den Regelungsgehalt der MAVO. Wie kommt eine MAV zustande? Was darf sie? Was muss sie? Insbesondere geht es um die in unterschiedlicher Intensität ausgestalteten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der MAV. Dabei fokussieren wir insbe­sondere die Bereiche, die nach unserer Erfahrung in der Praxis zu Streitigkeiten führen wie bspw. die Informationspflicht des Dienstgebers über die wirtschaftlichen Angelegenheiten, das Anhörungsverfahren im Vorfeld geplanter Kündigungen. Außerdem geht es um Rechtsfragen rund um das Thema „Dienst­vereinbarungen“, die im Bereich der MAVO unmittelbar normativ für Arbeitnehmer gelten. Ziel des Seminars ist es auch, über die reine Wissensvermittlung hinaus ein gewisses Problembewusstsein zu wecken, um im richtigen Moment weitergehenden Beratungsbedarf erkennen zu können. In der Veran­staltung werden die teilweise sehr komplexen juristischen Probleme durch konkrete Fallbeispiele auch für den Nichtjuristen verständlich aufbereitet. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen thematisiert.

  • Rechtliche Einordnung der MAVO
  • Rechte und Pflichten von Dienstgeber und MAV:
    Anhörungs-, Mitberatungs-, Beteiligungs- und sonstige Rechte
  • Zustimmungserfordernisse
  • Einzelfragen
  • Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführer,       Personalleitung und -sachbear-  beitung bei katholischen Dienstgebern

Referent(en)

Agnes Lisowski
Rechtsanwältin

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

240,- € zzgl. MwSt

Termine

16.05.2025
09:30 Uhr - 14:00 Uhr

Zur Anmeldung

Hier können Sie sich verbindlich für diese Veranstaltung anmelden:

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland