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Erfahrung schafft Vertrauen

Einführung MAVO für Dienstgeber

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Die Situation
Die einseitige Festlegung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber passt ebenso wenig zum Selbstverständnis der Kirche als Arbeitgeber wie Arbeitskämpfe usw. Das daher geschaffene besondere Arbeitsrechtssystem der Kirche, der sog. „Dritte Weg“ weist gegenüber dem „profanen“ Arbeitsrecht zahlreiche Besonderheiten auf. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der betrieblichen Mitbestimmung für Arbeitnehmer in Kirchenverwaltungen und Einrichtungen, worüber sich die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) verhält. Zahlreiche unternehmerische Entscheidungen erfordern die Involvierung der Mitarbeitervertretung; für eine rechtssichere Unternehmens- bzw. Personalführung ist es extrem wichtig zu wissen, wann und inwieweit Sie mitbestimmungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen haben.

Ihre Problemstellung
Als Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Leiter einer Personalabteilung oder Mitarbeiter der Personalabteilung sehen Sie sich beruflich permanent Fragen aus dem Bereich der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Mitarbeiter ausgesetzt. Sie möchten wissen, bei welchen unternehmerischen Entscheidungen Sie die Mitarbeitervertretung (MAV) wie zu involvieren haben und unter welchen Voraussetzungen die MAV ihre ggf. erforderliche Zustimmung verweigern und damit Ihre unternehmerischen Pläne ausbremsen kann. Als z. B. aus der freien Wirtschaft stammender Personalverantwortlicher möchten Sie wissen, wo die Abweichungen etwa zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liegen.

Seminarinhalte
Mit diesem Seminar möchten wir Ihnen einen Einstieg in die MAVO – die kirchliche Betriebsverfassung – vermitteln. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen und den Regelungsgehalt der MAVO. Wie kommt eine MAV zustande? Was darf sie? Was muss sie? Insbesondere geht es um die in unterschiedlicher Intensität ausgestalteten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der MAV. Dabei fokussieren wir insbesondere die Bereiche, die nach unserer Erfahrung in der Praxis zu Streitigkeiten führen wie bspw. die Informationspflicht des Dienstgebers über die wirtschaftlichen Angelegenheiten, das Anhörungsverfahren im Vorfeld geplanter Kündigungen usw. Außerdem geht es um Rechtsfragen rund um das Thema „Dienstvereinbarungen“, die im Bereich der MAVO unmittelbar normativ für Arbeitnehmer gelten. Ziel des Seminars ist es auch, über die reine Wissensvermittlung hinaus ein gewisses Problembewusstsein zu wecken, um im richtigen Moment weitergehenden Beratungsbedarf erkennen zu können. In der Veranstaltung werden die teilweise sehr komplexen juristischen Probleme durch konkrete Fallbeispiele auch für den Nichtjuristen verständlich aufbereitet. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen thematisiert.

  • Rechtliche Einordnung der MAVO
  • Rechte und Pflichten von Dienstgeber und MAV: Anhörungs-, Mitberatungs-, Beteiligungs- und sonstige Rechte
  • Zustimmungserfordernisse
  • Einzelfragen
  • Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführung, Personalleitung und -sachbearbeitung bei katholischen Arbeitgebern

Referent(en)

Golo Busch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort

Münster

Kosten

250,- zzgl. MwSt.

Termine

21.01.2016
09:30 Uhr - 16:30 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland