Korruption und Kooperation - Wissenwertes für Krankenhausgeschäftsführer
Die Situation
Seit dem Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes im Juni 2016 haben der Abschluss bzw. die Fortführung von Kooperationsverträgen für Ärzte und Krankenhausgeschäftsführer eine strafrechtliche Relevanz. Vereinzelt wurden daher schon Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten gekündigt. In jedem Fall sollten bestehende Verträge einer strafrechtlichen Prüfung
unterzogen werden.
Das Seminar vermittelt, warum die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen wurden und welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Gestaltung von Kooperationsverträgen
mit niedergelassenen Ärzten hat.
Seminarinhalte
- Das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
- Warum gibt es die neuen Straftatbestände überhaupt?
- Was regeln die neuen Straftatbestände?
- Praktische Beispiele für strafrechtlich relevante Fallgestaltungen
- Die sog. Würzburger Erklärung zur angemessenen Vergütung eines Kooperationsarztes
- Welche Vergütung ist (noch) angemessen?
- Eckpunkte eines Kooperationsvertrages
Seminarziele
- Fallstricke bei der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten vermeiden
- Anpassung bestehender Kooperationsverträge an die aktuelle Gesetzeslage
- Rechtssichere Gestaltung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer von Krankenhäusern, Verwaltungsleiter, Justiziare und andere interessierte Führungskräfte.
Referent(en)
Sylvia Köchling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
10:00 Uhr - 13:30 Uhr