Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), Überführung der Eingliederungshilfe/des Vereinbarungsrechts in das SGB IX
Seminarbeschreibung
Die Umsetzung des zweiten wesentlichen Teils des BTHG steht zum 01.01.2020 unmittelbar bevor und stellt die Beteiligten vor weitere große Anforderungen. Es betrifft vor allem den Übergang der Eingliederungshilfe in das SGB IX und damit das neue Vereinbarungsrecht zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern.
Folge sind große Veränderungen im Bereich der bisherigen stationären Einrichtungen durch die Trennung der Leistungen zum Lebensunterhalt von den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Aber auch die Vereinbarungen mit den Trägern von Werkstätten für behinderte Menschen sind dem neuen Vertragsrecht anzupassen und mit den neuen „Anderen Leistungsanbietern“ neu auszuhandeln.
Die Referenten werden die Entwicklung der Rechtsbeziehungen von Leistungsträgern und Leistungserbringern ausführlich darstellen und erläutern, und zwar
- die ursprünglichen Rechtsbeziehungen der Leistungsträger und Leistungserbringer nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG),
- die Entwicklung des Werkstättenrechts nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG),
- den Systemwechsel von der Kostenerstattung zur Prospektivität durch das 2. Gesetz zur Umsetzung des Spar, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) im Jahre 1993,
- die Weiterentwicklung des Vertrags- und Werkstättenrechts durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts im Jahre 1996,
- die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Pflegeversicherungsrecht nach dem SGB XI, soweit diese Einfluss auf die Vereinbarungen in der Eingliederungshilfe hatte,
- die Änderungen im Werkstätten- und Vertragsrecht durch das SGB IX im Jahre 2001,
- die Überführung des Vereinbarungsrechts in das SGB XII im Jahre 2004 sowie
- die Anforderungen an Vereinbarungen nach dem Übergang in das SGB IX zum 01.01.2020.
Das Seminar soll durch den Rückblick ein besseres Verständnis für die Anforderungen an das neue Recht vermitteln und die anstehenden schwierigen Verhandlungen über die ab dem 01.01.2020 neu zu schließenden Vereinbarungen erleichtern.
Zeitplan
09:30 – 09:45 Uhr
Begrüßung, Einführung, Zahlen und Fakten
09:45 – 10:15 Uhr
Vom BSHG bis zum Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms
(2. SKWPG) 1993
- Erste allgemeine Regelungen im BSHG
- Selbstkostendeckungsprinzip und Ist-Kosten-Refinanzierung
- erste Vorgaben für schriftliche Vereinbarungen
10:15 – 10:30 Uhr
Vom Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts bis zum Inkrafttreten des BTHG
- Wandel von Ist-Kostenerstattung zu prospektiven Vergütungen und Einbeziehung externer Vergleiche (Marktpreise)
- Wandel der Rechtsprechung des BSG zur Pflegeversicherung von einer Marktpreisorientierung zurück zu sparsamen aber wirtschaftlich auskömmlichen Vergütungen
- Paradigmenwechsel durch das Inkrafttreten des SGB IX 2001
- Änderungen der Vorschriften zum Vereinbarungsrecht durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB XII
10:30 – 11:00 Uhr
Die Entwicklung des Werkstättenrechts von den ersten Grundlagen im SchwbG (1974) bis zur Überführung in das BTHG ab 01.01.2018
- SchwbG als Grundlage des Werkstättenrechts 1974
- die Werkstättenverordnung regelt 1979 erstmals die konkreten fachlichen Anforderungen an die Werkstatt als Voraussetzung für die förmliche Anerkennung
- entscheidende Fortentwicklung des Werkstättenrechts (u.a. Rechtsanspruch, Regelungen zur Finanzierung des Arbeitsbereichs, Verbot der Nettoerlösrückführung) mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts 1996
- Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Jahre 2000 enthielt zahlreiche Regelungen zur Verstärkung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Überführung der Werkstattvorschriften vom SchwbG in das SGB IX 2001 mit redaktionellen Anpassungen und neuen Begrifflichkeiten (u.a. Werkstatt für behinderte Menschen)
- Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGBXII mit verbesserten Regelungen Werkstattbeschäftigter bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung
11:00 – 11:15 Uhr
Pause
11:15 – 11:45 Uhr
Wichtige Eckpunkte der Reform durch das BTHG
Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt
Ab dem 01.01.2020 unterliegen nur noch die Fachleistungen dem Eingliederungshilferecht. Die existenzsichernden Leistungen sind, wie in der ambulanten Hilfe bereits jetzt, aus eigenen Mitteln oder, falls solche nicht ausreichend vorhanden sind, vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB XII zu übernehmen.
Die dazu geschaffenen gesetzlichen Neuregelungen, die aktuellen Überlegungen zur Umsetzung und die zu lösenden Probleme werden in einem kurzen Abriss erläutert sowie die dazu vom BMAS, von Bund und Ländern sowie vom Deutschen Verein vorgelegten Papiere (Umsetzungshilfen) vorgestellt.
11:45 – 12:45 Uhr
Vertragsrecht, Bundesempfehlungen und Landesrahmenverträge
Das Vertragsrecht tritt ab 01.01.2020 in Kraft und wird im SGB IX verortet. Damit die Umstellung der laufenden Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, wurden bereits zum 01.01.2018 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im SGB XII geschaffen, damit die Umstellung bis zum 01.01.2020 erfolgen kann
- die wichtigsten Neuregelungen des Vertragsrechts,
- Stand der Beratungen zu Bundesempfehlungen und Landesrahmenverträgen und Hinweise für die Vorbereitung auf die zum 01.01.2020 notwendigen Vertragsumstellungen
- Neuerungen des Vertragsverfahrensrechts
12:45 – 13:00 Uhr
Resümee und Ausblick
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich vor allem an neue Mitarbeiter der Leistungserbringer, zu deren Aufgaben der Abschluss
von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zählt oder für die sie Verantwortung tragen.
Referent(en)
Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landrat und Kämmerer a.D., ehem. Vorsitzender der BAGüS
Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr