Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz
Seminarbeschreibung
Das Bundeskabinett hat am 29.06.2016 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) verabschiedet und Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung und Verabschiedung zugeleitet. Er enthält grundlegende Veränderungen und Weiterentwicklungen der Leistungen für behinderte Menschen, aber auch gravierende Auswirkungen für die Anbieter von Leistungen und nochmals gegenüber dem Referentenentwurf vom 26.04.2016 in einigen Punkten verändert worden:
Die wesentlichen Punkte sind
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger durch Reformen bei den allgemeinen Bestimmungen des SGB IX
- Neuordnung des SGB IX und Einfügung des Eingliederungshilferechts für behinderte Menschen in einen neuen Teil II des SGB IX
- Personenzentrierung statt Einrichtungsorientierung mit einem Bedarfsfeststellungs- und Hilfeplanverfahren nach bundeseinheitlichen Maßstäben und Grundsätzen
- Neuregelung und Lockerung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Konsequente Trennung und Gleichbehandlung von Leistungen zum Lebensunterhalt und Maßnahmekosten in und außerhalb von Einrichtungen.
- Ein neues Vertragsrecht, welches die Aufgabe der Unterscheidung zwischen ambulant, stationär und teilstationär mit allen seinen Konsequenzen umsetzt
- Neuordnung und -ausrichtung der Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Neugestaltung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Seminar vermittelt die Inhalte der Reform und zeigt die Konsequenzen für die Praxis auf, insbesondere die Auswirkungen für die Träger von Einrichtungen durch die Trennung von Lebensunterhaltsleistungen von den Maßnahmen und durch das neue Vertragsrecht. Nicht Gegenstand des Seminars wird die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen sein. Dies soll im Seminar im November vertiefend behandelt werden.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Verwaltungsleitung, Vorstände und Aufsichtsgremien von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe
Referent(en)
Dr. jur. Fritz Baur
Rechtsanwalt, Erster Landesrat und Kämmerer a. D., ehem. Vorsitzender der BAGüS
Bernd Finke
Ehem. Geschäftsführer der BAGüS
Ort
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster
Kosten
150,- zzgl. MwSt.
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr