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Erfahrung schafft Vertrauen

Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen

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Die Rechnungslegung ist für Pflegeeinrichtungen in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Neben der Information der Gremien wie Kirchenvorstand, Gesellschafterversammlung und Kuratorium oder Aufsichtsrat fordern auch Banken, Aufsichtsbehörden und ggf. die Kostenträger Einblick in den Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger beachten. Der Jahresabschluss soll dabei ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Im Seminar werden Ihnen insbesondere Grundlagen der Rechnungslegung in Pflegeeinrichtungen dargestellt, um ein allgemeines Verständnis in Bezug auf die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) zu bekommen. Die Seminarinhalte beziehen sich dabei auf den für Pflegeeinrichtungen geltenden Anwendungsbereich der PBV. Es werden Ihnen die für den Jahresabschluss notwendigen Kenntnisse betreffend Ansatz, Bewertung und Ausweis der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Sie bekommen Antworten auf aktuelle Fragestellungen und gesetzliche Entwicklungen (BilRUG, GEPA NRW, AHPflAusglVo) und die Auswirkungen auf die Bilanzierung und den Jahresabschluss der Pflegeeinrichtung. Anhand von Beispielen soll die bilanzielle Behandlung ausgewählter, aktueller Themen verdeutlicht werden.

Zielgruppe

Geschäftsführung von Pflegeeinrichtungen, Heimleitung, Mitarbeiter der Buchhaltung, Verwaltungsmitarbeiter

Referent(en)

Reinholf Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Sven Homm
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Ort

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster

Kosten

160,- € zzgl. MwSt

Termine

05.12.2019
09:30 Uhr - 13:00 Uhr
sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland