Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen
Die Rechnungslegung ist für Pflegeeinrichtungen in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Neben der Information der Gremien wie Kirchenvorstand, Gesellschafterversammlung und Kuratorium oder Aufsichtsrat fordern auch Banken, Aufsichtsbehörden und ggf. die Kostenträger Einblick in den Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger beachten. Der Jahresabschluss soll dabei ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Im Seminar werden Ihnen insbesondere die allgemeinen Grundlagen der Rechnungslegung in Pflegeeinrichtungen dargestellt, um ein allgemeines Verständnis in Bezug auf die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) zu bekommen. Die Seminarinhalte beziehen sich dabei auf den für Pflegeeinrichtungen geltenden Anwendungsbereich der PBV. Es werden Ihnen die für den Jahresabschluss notwendigen Kenntnisse betreffend Ansatz, Bewertung und Ausweis der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Sie bekommen Antworten auf aktuelle Fragestellungen und gesetzliche Entwicklungen (BilRUG, GEPA NRW, AHPflAusglVo) und die Auswirkungen auf die Bilanzierung und den Jahresabschluss der Pflegeeinrichtung. Anhand von Beispielen soll die bilanzielle Behandlung ausgewählter, aktueller Themen verdeutlicht werden.
Zielgruppe
Geschäftsführung von Pflegeeinrichtungen, Heimleitung, Mitarbeiter der Buchhaltung, Verwaltungsmitarbeiter
Referent(en)
Reinhold Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Sven Homm
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr