GEPA NRW: Umsetzung der Anforderungen APG DVO NRW an die Rechnungslegung und Buchführung
Die Situation
Das Land NRW hat aufgrund von ergangenen Urteilen des Bundessozialgerichts die rechtlichen Grundlagen für eine gesonderte Berechnung der Investitionskosten von stationären und teilstationären Altenhilfeeinrichtungen (GEPA NRW / APG DVO NRW) in NRW im Jahr 2014 geändert. Die Umsetzung der Anforderungen ist weiterhin nicht abgeschlossen.
Die Anforderungen an Buchhaltung und Rechnungswesen sind nach Inkrafttreten des „Entfesselungspaket I“ geringer als in der ursprünglichen Gesetzesfassung aus dem Jahr 2014 formuliert. Wichtig ist jedoch weiterhin eine genaue Zuordnung von Aufwendungen zu den einzelnen Refinanzierungsbereichen, damit die relevanten Werte im Rahmen der regelmäßigen Festsetzungsbeantragung vorliegen. Zudem ist es empfehlenswert das Controlling dahingehend auszubauen, eine drohende Deckelung der Refinanzierungsmittel bei der regelmäßigen Neufestsetzung zu vermeiden. Besonderheiten ergeben sich zudem für die sog. Mietmodelle.
Mit unserem Seminar werden wir Ihnen ausgehend von den neuen gesetzlichen Grundlagen die Anpassungsmöglichkeiten und buchhalterischen Auswirkungen des GEPA NRW / APG DVO anhand von Beispielen darstellen und erläutern.
Seminarinhalte
- Aktuelle Entwicklung
- Grundlagen und Begriffe der Refinanzierung (APG DVO kompakt)
- Langfristiges Anlagevermögen vs. Sonstiges Anlagevermögen
- Gebäude vs. Betriebsvorrichtung
- Instandhaltung vs. Aktivierung (Anschaffungs- und Herstellungskosten)
- Änderungen durch das „Entfesselungspaket I“
- Virtuelle Konten – Auswirkung einer Erreichung der Kappungsgrenze
- Einrichtung eines Investitionscontrollings
- Anpassung der Buchhaltung
- Nachkalkulation der Pflegesätze
- Antragsverfahren PFAD.invest
Zielgruppe
Geschäftsführung von Pflegeeinrichtungen, Heimleitung, Mitarbeiter der Buchhaltung, Verwaltungsmitarbeiter
Referent(en)
Reinhold Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Sven Homm
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Ort
Gartenstr. 210 - 214
48147 Münster
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr