Die Zukunft sichern - Verbundbildung bei Trägern der Altenhilfe - Verschmelzung, Betriebsübertragung, Schließung von Betriebsteilen
Die Situation
Der Wettbewerbsdruck bei Altenhilfeträgern ist groß. Die durch die Kostenträger gezahlten Pflegesätze sind nur noch bedingt auskömmlich. Zahlreiche Träger arbeiten defizitär. Vereinzelt mussten Altenhilfeträger Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
In Nordrhein-Westfalen führt die im Jahr 2014 in Kraft getretene geänderte Refinanzierung der Investitionskosten (GEPA NRW i. V. m. APG DVO NRW) dazu, dass regelmäßig vorkommende negative Ergebnisse im Pflegebereich zukünftig nicht mehr durch Überschüsse aus der Refinanzierung der Investitionsaufwendungen subventioniert werden können, was zu einer deutlichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen der Altenhilfeträger führt.
Diese Entwicklung ist die Ursache dafür, dass zahlreiche Träger von Altenhilfeeinrichtungen strukturelle Änderungen planen. Immer häufiger „fusionieren“ Rechtsträger, um zukünftig Synergien zu erzielen. Zahlreiche Träger in der Rechtsform des Vereins und der Stiftung übertragen den Betrieb ihrer Altenhilfeeinrichtungen auf Dritte.
Es werden Management- bzw. Geschäftsbesorgungsverträge mit anderen Trägern geschlossen, um eine kosteneffiziente Verwaltung sicherzustellen. Es werden Betriebsteile wie die Küche geschlossen. Dienstleistungen wie die Reinigung und Küche werden an Dritte vergeben.
Ihre Problemstellung
Sie sind haupt- oder ehrenamtlicher Vorstand oder Geschäftsführer bzw. Verwaltungsleiter eines Altenhilfeträgers. Auch Sie haben sich bereits damit befasst, mit einem anderen Träger zu „fusionieren“ oder aber den Betrieb der Altenhilfeeinrichtung auf einen anderen Träger zu übertragen. Sie wünschen eine Information über das Rüstzeug, um derartige Umstrukturierungen voranzutreiben bzw. bei Ihren Gremien vorzustellen.
Seminarinhalte
- Welche Arten der Umstrukturierung gibt es? (Verschmelzung, Ausgliederung, Betriebsübertragung)
- Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Verschmelzung und der Ausgliederung
- Wie funktioniert die Übertragung von Betrieben?
- Betriebsübergang gem. § 613a BGB
- Vorsicht Falle: Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern
- Begründung einer Beteiligung bei der KZVK
- Beteiligung von Betriebsräten bzw. Mitarbeitervertretungen
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Auswirkungen
- Optimale Vertragsgestaltung – Wie funktioniert es in der Praxis?
- Bilanzielle Auswirkungen – Übertragungsbilanz
- Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft – Darstellung der aktuellen Rechtsprechung
- Besonderheiten im Zusammenhang mit der Altenhilfefinanzierung
Zielgruppe
Geschäftsführung von Pflegeeinrichtungen, Heimleitung, Verwaltungsleitung und andere interessierte Führungskräfte
Referent(en)
Reinholf Jucks
Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Christian Staiber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied des Arbeitskreises Kirchen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Ort
Kosten
160,- € zzgl. MwSt
Termine
09:30 Uhr - 13:00 Uhr