Sonderprüfungen
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de
In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Sonderprüfungen aller Art deutlich zugenommen. Neben Konzentrationsprozessen im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (z.B. Krankenhäuser und Altenhilfeeinrichtungen) haben hierzu insbesondere auch diverse Schieflagen in Unternehmen beigetragen. Der Fokus liegt damit nicht mehr vorrangig in der Analyse und Aufbereitung der Vergangenheit, die wesentlich durch die Jahresabschlussprüfung abgedeckt wird, sondern zunehmend auf zukunftsorientierten Rechnungen, die ebenfalls einer Prüfung bedürfen.
Arten von Sonderprüfungen
Während die Jahresabschlussprüfung in der Regel jährlich anfällt, handelt es sich bei den Sonderprüfungen um situationsabhängige Prüfungen, für die es eines besonderen Anlasses bedarf. Zu nennen sind hier u.a.:
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Umwandlung
- Verschmelzung
- Abspaltung
- Kapitalerhöhungen
- Sanierungsprüfungen
- Sanierungskonzepte
- Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenz wegen Überschuldung
- Prüfung von Risiko- und Compliancemanagement-Systemen
- Unterschlagungsprüfung
- Zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln
Bescheinigung/Bestätigung
Bei einer Vielzahl dieser Sachverhalten und Anlässe wird eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer, im Regelfall durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Wir unterstützen Sie durch effiziente Prüfungsabläufe, durch erfahrene Prüfer und eine termingerechte Bereitstellung der Ergebnisse der Sonderprüfung.
Als spezialisierte Fachgesellschaft im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft stehen wir nicht nur bei der Durchführung von Sonderprüfungen, sondern auch als Berater für alle Fragenstellungen im Zusammenhangt mit den oben genannten Sachverhalten für Sie bereit. Wir begleiten Sie auch bei komplexen Projekten und Strukturveränderungen.
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Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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