Prüfung nach Stiftungsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Matthias Pick
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-44
m.pick@bpg-muenster.de
Gemeinnützige Stiftungen sind nicht nur gegenüber dem Finanzamt zur Rechenschaft verpflichtet, sondern für den Fall, dass es sich um rechtsfähige Stiftungen handelt, auch gegenüber der landesrechtlichen Stiftungsaufsicht. Im Fall von kirchlichen Stiftungen obliegt den örtlich zuständigen (Erz)-Bistümern der katholischen Kirche oder den evangelischen Landeskirchen die Stiftungsaufsicht. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses/der Jahresrechnung ergibt sich zum Teil aus den Landes-Stiftungsgesetzen aber auch aus den Stiftungsordnungen der Bistümer bzw. den Stiftungsgesetzen der evangelischen Landeskirchen. In den letzten Jahren ist zunehmend eine Prüfungspflicht in den einzelnen Rechtsgrundlagen installiert worden.
Umfang der Prüfung
Über die Verpflichtung hinaus, den eigentlichen Jahresabschluss der Stiftung, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie ggf. aus einem (zumindest freiwillig erstellen) Lagebericht bestehen kann, prüfen zu lassen, kann die jeweilige Landesstiftungsordnung, die Stiftungsordnung des Bistums bzw. das Stiftungsgesetz einer evangelischen Landeskirche insbesondere folgende Prüfungsinhalte ergänzend vorsehen:
- Die Erhaltung des Stiftungsvermögens – real oder nominell
- Die satzungsmäßige Mittelverwendung
Bei der Durchführung der Prüfung werden regelmäßig neben den Vorschriften der jeweiligen Stiftungsordnung die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und die Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., die im IDW Prüfungsstandard 740 "Prüfung von Stiftungen" enthalten sind, entsprechend berücksichtigt.
Rund um die Stiftung
Wir können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Gemeinnützigkeitsrecht und der Prüfung von Stiftung aller Größenordnungen neben der Durchführung der oben genannten Prüfungen auch umfangreiche Hilfestellungen bei folgenden Fragestellungen anbieten:
- Erstellung einer Satzung
- Neugestaltung und "Modernisierung" der vorhandenen Satzung
- Unterstützung bei der Genehmigung der Satzung
- Beratung in steuerlichen Fragestellungen
- Erstellung der Steuererklärungen
- Erstellung der Mittelverwendungsrechnung
- Erstellung einer Kapitalerhaltungskonzeption
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