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Erfahrung schafft Vertrauen

Peer review / externe Qualitätskontrolle

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Jürgen Strack
Dipl.-Kfm. Jürgen Strack
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-63
j.strack@bpg-muenster.de

Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben für ihre Praxis bzw. Gesellschaft Regelungen zu schaffen, die die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie die Anwendung der Berufspflichten überwachen und durchsetzen. Das so geschaffene interne Qualitätssicherungssystem soll angemessen sein im Verhältnis zum Umfang bzw. zur Komplexität der beruflichen Tätigkeit.

Nach Verabschiedung des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) wird in § 55 b der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) gesetzlich vorgeschrieben, was im Rahmen des Qulitätssicherungssystems zu regeln ist. Zu neun Bereichen macht die WPO (§ 55 b Abs. 2) Ausführungen, in denen angemessene Grundsätze und Verfahren zur ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung zu schaffen sind.

Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang mit einem breiten Leistungsspektrum zur Verfügung, damit Sie mit Ihrem Qualitätssicherungssystem die Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) und der sonstigen durch das Berufsrecht gegebenen Vorschriften sowie die Vorgaben der Wirtschaftsprüferkammer einhalten können.

Der wesentliche Anpassungsbedarf für bestehende Qualitätssicherungssysteme aufgrund des APAReG ergibt sich aus unserer Tabelle, in der wir den Mindestanpassungsbedarf – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – dargestellt haben.

Peer review / externe Qualitätskontrolle

Als Wirtschaftsprüfer oder Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Sie verpflichtet, sich nach den Bestimmungen der WPO (§ 57 a) mit Ihrem Qulitätssicherungssystem einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn Sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese auch als ‘‘Peer Review‘‘ bezeichnete externe Qulitätskontrolle muss durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Prüfer für Qualitätskontrolle vorgenommen werden.

Unsere Gesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert. Für den Peer Review stehen wir Ihnen mit zwei Wirtschaftsprüfern zur Verfügung. Diese Wirtschaftsprüfer sind Angestellte und Partner der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und im Rahmen ihrer Tätigkeit jeweils auch persönlich als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert.

Eine große Anzahl von Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat uns in den vergangenen Jahren mit der Durchführung eines peer review beauftragt. Die gute Zusammenarbeit basiert auf unserer Vorgehensweise mit Augenmaß, die für eine mittelständische Praxis ein angemessenes Qualitätssicherungssystem verlangt.

Ansprechpartner für die Durchführung des peer review ist in unserem Hause in erster Linie Herr Dipl.-Kfm. Jürgen Strack, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater. Herr Strack ist als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert und besitzt umfangreiche Erfahrungen aus der Durchführung von externen Qualitätskontrollen.

Peer Review / Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Aufgrund der am 17. Juni 2016 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen des Berufsrechts durch das APAReG haben sich umfangreiche Folgeänderungen in allen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer einschlägigen gesetzlichen und berufsständischen Rechtsgrundlagen ergeben. Einen wesentlichen Überblick hierüber gibt die Kommission für Qualitätskontrolle im WPK Magazin 4/2016.

Wir haben die Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle für Sie zusammenfassend aufbereitet und verweisen deshalb auf unsere aktuelle Meldung vom 13. März 2017.

Peer review und interne Nachschau

Durch das APAReG wurden die Regelungen zur Internen Nachschau gemäß § 55 b Abs. 3 WPO erweitert. Nach dieser Regelung muss der Wirtschaftsprüfer bzw. der Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einmal jährlich das interne Qualitätssicherungssystem in bestimmten Bereichen bewerten. Als Bereiche werden (mindestens) genannt: Grundsätze und Verfahren für die Abschlussprüfung, für die Fortbildung, Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter sowie für die Handakte. Diese ‘‘Jahresnachschau‘‘ kommt zu den Regelungen zur Nachschau in §§ 49, 63 der Berufssatzung WP/vBP hinzu. Die bislang schon vorgeschriebene und unverändert fortzuführende Nachschau mit einem längerfristigen Turnus ist mit dem Ziel durchzuführen, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen des Qualitätssicherungssystems insgesamt zu beurteilen. Darüber hinaus ist in dieser Nachschau auch die Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge insgesamt zu überprüfen.

Für die Nachschau der Praxisorganisation und auch bei der Nachschau der Prüfungsaufträge muss ein qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Damit ergibt sich für Sie möglicherweise die Notwendigkeit, einen anderen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Internen Nachschau zu beauftragen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Peer review / Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK)

Die Letztverantwortung der Aufsicht über das System der Qualitätskontrolle liegt bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die als eigenständige Abteilung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wurde. Die APAS hat die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle an die Kommission für Qualitätskontrolle (nachfolgend: Kommission) delegiert, die dementsprechend zum Nachweis ihrer Aufsichtstätigkeit der APAS gegenüber berichtspflichtig ist.

Zur Durchführung der Aufsicht kann die Kommission an Qualitätskontrollprüfungen teilnehmen und sich (neu) auch die Arbeitspapiere des PfQK vorlegen lassen. Darüber hinaus ist die sog. Firewall zur Vorstandsabteilung Berufsaufsicht der WPK abgeschafft worden, so dass es jetzt zu einer Kommunikation zwischen der Kommission, der APAS und der Vorstandsabteilung kommen wird. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass diese Neuregelung des Berufsrechts zu einer Verschärfung der Aufsicht über die Berufsangehörigen geführt hat.

Peer Review und Vorbereitung der Qualitätskontrollprüfung

Wir bieten Ihnen an, in einem Informationsgespräch die Notwendigkeiten des neuen Berufsrechts mit Ihnen zu erörtern und Ihnen die Einflüsse auf Ihr Qualitätssicherungssystem darzulegen.

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Dipl.-Kfm. Jürgen Strack
Dipl.-Kfm. Jürgen Strack
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