Steuererklärungen – erstellen wir für Sie
Ihr Ansprechpartner
Dipl.- Kfm. Hauke Hübert
Leiter der Steuerabteilung
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)
0251 - 48204-21
h.huebert@bpg-muenster.de
Gemeinnützigkeitserklärungen
Als eine Einrichtung oder ein Unternehmen im Non-Profit-Bereich sind Sie verpflichtet, eine Gemeinnützigkeitserklärung zu erstellen. Die Gemeinnützigkeitserklärung dient dem Finanzamt zur Überprüfung, ob die steuerbegünstigten Satzungszwecke tatsächlich verwirklicht wurden. Gerne erstellen wir mit unserem Systempartner Datev eG für Sie Ihre Gemeinnützigkeitserklärung oder unterstützen Sie bei der Erstellung der dazugehörigen Anlagen, wie etwa der Rücklagenberechnung nach § 62 AO oder der Berechnung zur zeitnahen Mittelverwendung.
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
Wenn Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen über den gemeinnützigen Bereich hinaus noch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, deren Einnahmen 35.000 € im Wirtschaftsjahr überschreiten, unterhält, sind wir Ihnen auch gerne bei der Erstellung der abzugebenden Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen behilflich.
Gerne erstellen wir auch für Sie Ihre Umsatzsteuererklärung und stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema umsatzsteuerpflichtige Leistungen und dem dazugehörenden Vorsteuerabzug zur Seite.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.- Kfm. Hauke Hübert
Leiter der Steuerabteilung
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)
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