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Erfahrung schafft Vertrauen

Spenden und Sponsoring

Ihr Ansprechpartner

 Rechtsanwältin Simone Scheffer
Rechtsanwältin Simone Scheffer
Steuerberaterin
0251 - 48204-54
s.scheffer@bpg-muenster.de

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich für viele gemeinnützige Unternehmen in den letzten Jahren aufgrund eines sich verschärfenden Wettbewerbs, einer restriktiven Gesetzgebung und des Rückzugs der öffentlichen Hand aus der Finanzierung deutlich verschlechtert. Dieser negativen Entwicklung versuchen gemeinnützige Unternehmen durch die Erschließung neuer Einnahmequellen entgegen zu wirken.

Spenden und Sponsoring – richtige Gestaltung

Gelder aus Spenden und Sponsoring gewinnen daher für die finanzielle Planung gemeinnütziger Unternehmen zunehmend an Bedeutung. In vielen Fällen besteht beim Geber und Empfänger Unsicherheit darüber, wie diese Gelder aus Spenden und Sponsoring steuerlich zu würdigen sind. Die Einnahmen im Bereich Spenden und Sponsoring sollten vorab geprüft und richtig gestaltet werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Die Beratung in diesem Bereich gehört zu unserem täglichen Geschäft.

Spenden und Sponsoring – steuerliche Beurteilung

Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung. Der Spender kann die Spende an ein gemeinnütziges Unternehmen zu einem bestimmten Teil als Sonderausgaben steuerbegünstigend geltend machen, während die Spenden für das gemeinnützige Unternehmen steuerfreie Einnahmen darstellen. Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, sozialen, wissenschaftlichen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Belangen. Sponsorengelder sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und senken als Betriebsausgaben in voller Höhe den steuerpflichtigen Gewinn des Sponsors, beim gesponserten Unternehmen führen sie regelmäßig zu steuerpflichtigen Einnahmen. Die Grenzen zwischen steuerbegünstigter Tätigkeit und steuerpflichtiger Tätigkeit sind fließend und nicht immer offensichtlich, die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen sind jedoch beträchtlich. Auch bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen und der Verwendung der vereinnahmten Spenden sind viele Fallstricke und Haftungsfallen zu beachten.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung hinsichtlich der steuerlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring. Wir beraten Sie individuell und klären Sie über Details auf.

Spenden und Sponsoring – unsere Kompetenzen im Einzelnen

  • Ertragsteuerliche und umsatzsteuerrechtliche Bewertung von Einnahmen im Bereich Spenden und Sponsoring
  • Spendenverwendung
  • Spendenhaftung
  • Korrekte Ausstellung von Spendenbescheinigungen
  • Beratung und Planung bei der Durchführung von Sponsoringmaßnahmen
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen

Fakten zum Spendenaufkommen

In 2013 ergab sich folgendes Spendenaufkommen in Deutschland (Quelle: Statista GmbH):

Fakten zum Spendenaufkommen in Deutschland

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