Rechtsbehelf – wir helfen Ihnen
Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid
Manchmal kommt es zu Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid und hin und wieder werden nach Erteilung des Steuerbescheides noch neue Tatbestandsmerkmale bekannt die eine Änderung des Steuerbescheides bewirken können. Gelegentlich sind wir aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) anderer Auffassung als die Finanzverwaltung. In diesen Fällen erstellen wir (zu Ihren Gunsten) die Steuererklärung nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH. Das Finanzamt wird voraussichtlich hiervon abweichende Steuerbescheide erlassen.
Einlegung eines Rechtsbehelfs
In all den genannten Fällen gibt es die Möglichkeit innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Rechtsbehelf einzulegen um die Änderung des Steuerbescheides zu bewirken. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns rechtzeitig die Steuerbescheide zur Verfügung stellen, damit wir durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Rechtsbehelfsfrist wahren und das Verfahren offen halten können. Möglicherweise werden wir dann auch auf der Basis einer aktuellen Rechtsprechung des BFH für Sie einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht führen.
Wir prüfen für Sie
Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Steuerabteilung bei diesem Thema zur Seite. Wir prüfen für Sie die Steuerbescheide und legen gerne für Sie in den genannten Fällen einen Rechtsbehelf ein.