Gemeinnützigkeitsrecht
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwältin Simone Scheffer
Steuerberaterin
0251 - 48204-54
s.scheffer@bpg-muenster.de
Wir sind Spezialisten für gemeinnützige Vereine aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Non-Profit
Wenn Sie einen Verein oder eine Einrichtung im Bereich des Gesundheitswesens oder der Sozialwirtschaft betreiben, ist für Sie das Gemeinnützigkeitsrecht von grundlegender Bedeutung.
Wir beraten und betreuen umfassend gemeinnützige Organisationen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft durch spezialisierte Mitarbeiter. Seit vielen Jahren erbringen wir hoch qualifizierte Leistungen für überwiegend gemeinnützige Organisationen und öffentliche Unternehmen. Wir gehören damit zu den wenigen Experten, die sich auf Mandanten des Gesundheits- und Sozialwesens spezialisiert haben.
Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Vereine und Unternehmen
Das Gemeinnützigkeitsrecht bringt gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen steuerliche Vorteile wie zum Beispiel die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer. Daneben können gemeinnützige Körperschaften viele ihrer Leistungen umsatzsteuerfrei ausführen und sind für erhaltene Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen und Unternehmen
Um als gemeinnützige Organisation anerkannt zu werden, muss die jeweilige Einrichtung jedoch einige Spielregeln beachten, die durch die Abgabenordnung, den Anwendungserlass zur Abgabenordnung, Verfügungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen der Finanzgerichte vorgegeben werden.
Hierzu zählen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, das Begünstigungsverbot und die satzungsmäßige Vermögensbindung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen durch die steuerbegünstigte Einrichtung ist für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unerlässlich und sollte daher durch die gesetzlichen Vertreter stets beachtet werden. Hier den Überblick zu behalten, ist ohne fachkundige Unterstützung kaum möglich.
Unsere Kompetenzen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts / bei gemeinnützigen Vereinen
Wir unterstützen Sie mit unseren Fachkenntnissen gerne bei der Gründung Ihrer gemeinnützigen Organisation und begleiten diese in allen gewünschten Belangen.
Insbesondere unterstützen wir Sie bei
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Steuererklärungen/Gemeinnützigkeitserklärungen
Um die Steuerbegünstigung von dem zuständigen Finanzamt zu erhalten, müssen steuerbegünstigte Körperschaften in einem bestimmten Turnus eine sogenannte "Gemeinnützigkeitserklärung" einreichen. Werden im Rahmen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe bestimmte Umsatzgrenzen überschritten, müssen diese Einrichtungen auch Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen abgeben. Bei der Erstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Spenden und Sponsoring
Steuerbegünstigte Körperschaften sind berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dem Spender, eine Spendenquittung auszustellen, die dieser als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe geltend machen kann. Im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenquittungen sind diverse rechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Daneben generieren steuerbegünstigte Körperschaften zunehmend auch Einnahmen aus dem Sponsoring, wobei mit gewerblichen Unternehmen langfristige Sponsoringverträge abgeschlossen werden. Hier sind die neuesten Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu den ertrag- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu beachten.
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Rücklagenbildung, Mittelverwendungsrechnung
Steuerbegünstigte Körperschaften können im Rahmen der "Gemeinnützigkeitserklärung" bestimmte Rücklagen bilden und dadurch Mittel für bestimmte Vorhaben reservieren. Bei der Ermittlung der Rücklagen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Ebenso beraten wir Sie bei der Planung und Durchführung von Umstrukturierungen (z.B. Umwandlungen und Ausgliederungen). Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Ihrer Buchführung, wir überprüfen und überarbeiten Ihre Gesellschaftsverträge und wir vertreten Sie bei Betriebsprüfungen und in Finanzgerichts- und Rechtsbehelfsprozessen. Sprechen Sie uns einfach an!
Gemeinnützige Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem
- Krankenhäuser und Klinikverbände
- Altenhilfe- und Behindertenhilfeeinrichtungen
- Stiftungen, Ordensgemeinschaften und Bistümer sowie
- öffentlich rechtliche Unternehmen.
Aktuelle Meldungen
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Seminarangebot
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