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Erfahrung schafft Vertrauen

Betriebsprüfung – wir unterstützen Sie

Gemäß § 85 AO haben Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicher zu stellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden. Zur Überprüfung, ob bei Ihrer Einrichtung oder bei Ihrem Unternehmen alle Tatbestandsmerkmale vorliegen steht der Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren der steuerlichen Betriebsprüfung zur Verfügung. Hierbei gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 85 bis 107 AO.

Anzahl der Betriebe und geprüften Betriebe in 2012 Der Prüfungsturnus

Eine Betriebsprüfung kann unterschiedlich lange Besteuerungszeiträume und eine oder mehrere Steuerarten betreffen. Der Prüfturnus Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens ist abhängig von der Größe Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens. Die Finanzverwaltung ermittelt die Größe anhand der Art, dem Umsatz und dem Gewinn. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums werden demnach große Unternehmen alle vier Jahre geprüft, kleine Unternehmen oftmals erst alle 26 Jahre. Eine Prüfung findet aber nicht nur aufgrund des Prüfturnus statt, sondern sie kann auch auf Grund von Auffälligkeiten in der Steuererklärung angeordnet werden.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung 

Von unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Betriebsprüfungen, die wir begleitet haben, können Sie im Gespräch und in der Diskussion mit Betriebsprüfern profitieren: In vielen Fällen erreichen wir für Sie ein gutes Verhandlungsergebnis. Vom Betriebsprüfer zunächst ermittelte Steuernachzahlungen können wir in vielen Fällen verringern. Für diese schwierigen Gespräche, in denen die steuerlichen Argumente detailliert vorbereitet werden müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fachkundige Begleitung während der gesamten Prüfungsphasen

Hat Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen eine Prüfungsanordnung bekommen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter aus der Steuerabteilung beratend beiseite. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne in den gesamten Prüfungsphasen, angefangen bei der Vorbereitung auf die Betriebsprüfung bis hin zum Abschlussgespräch mit der Finanzverwaltung.

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