Gesellschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Karsten Schulte
Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater
0251 - 48204-28
k.schulte@bpg-muenster.de
Die gesellschaftsrechtliche Beratung bildet eine unserer Kernkompetenzen. In der Beratung von gemeinnützigen Körperschaften, sowie Trägern im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft entwickeln wir für Sie die optimalen gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Hier blicken wir auf unsere langjährige Erfahrung zurück. Bei der Rechtsformwahl von gemeinnützigen Körperschaften und Einrichtungen müssen gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte unserer Mandanten beachtet werden. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern auf der Grundlage unserer Erfahrungen erarbeiten wir für Sie optimale rechtliche und steuerrechtliche Lösungen. Hand in Hand erstellen unsere Spezialisten im Bereich des Gesellschaftsrechts, Steuerrechts und des Arbeitsrechts die passende Organisationsstruktur für Sie.
Rechtsformwahl
Auch Ihnen als gemeinnütziger Körperschaft stellt sich häufig die Frage nach der richtigen Rechtsform. Nutzen Sie unser fundiertes Wissen im Gemeinnützigkeitsrecht.
Sie sind in der Gründungsphase oder strukturieren Ihre bestehende Gesellschaft um? Wir planen mit Ihnen!
Unsere Spezialisten im Gesellschafts- und Steuerrecht begleiten Sie und informieren Sie über rechtliche und steuerliche Vorgaben.
Rechtsformwahl-Vertragsgestaltung
Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, wie auch Geschäftsführer-Anstellungsverträgen und Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung. Grundlage bilden die Vorgaben des Gemeinnützigkeits-, Steuer- und Gesellschaftsrechts für gemeinnützige Körperschaften.
Wenn Sie die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft anstreben, stimmen wir für Sie die Gesellschaftsverträge im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ab, um die Anerkennung sicherzustellen.
Häufig sind Gesellschaftsverträge beurkundungspflichtig. In diesem Fall stimmen wir diese mit dem Notariat Ihrer Wahl ab.
Installierung einer Holdingstruktur
Insbesondere, wenn verschiedene Kirchengemeinden ihre Einrichtungen zukünftig gemeinsam betreiben möchten, bietet sich häufig die Installation einer Holdingstruktur an. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Holding-GmbH so ausgestaltet wird, dass sie als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt werden kann. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater haben hiermit umfangreiche Erfahrungen und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Auflösung von Gesellschaften
Sollten Sie sich entschließen, eine Gesellschaft auflösen zu wollen, beraten wir Sie gern. Handelt es sich bei der Auflösung um eine gemeinnützige Gesellschaft, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um nicht rückwirkend die Steuerbegünstigung zu gefährden. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten und unterstützen Sie bei den zu treffenden Beschlüssen und begleiten Sie bei deren Umsetzung.
Unsere Kompetenzen im Gesellschaftsrecht/bei der Rechtsformwahl im einzelnen:
- Gesellschaftsgründungen
- Wechsel der Rechtsform
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Gestaltung von Kooperationen und Einrichtung von Holdingstrukturen
- Verschmelzung, Spaltung, Aufgliederung von Gesellschaften
- Beratung der Gesellschafter/Organträger (Geschäftsführer, Aufsichtsräte etc.) bzgl. ihrer Rechte und Pflichten sowie Haftungsrisiken
- Durchsetzung von Haftungsansprüchen der Gesellschaft gegenüber Geschäftsführern oder Vorständen
- Veräußerung von Geschäftsanteilen
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
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Rechtsanwalt Karsten Schulte
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