Bild: Steine

Erfahrung schafft Vertrauen

Arbeitsrecht

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Agnes Lisowski
Rechtsanwältin Agnes Lisowski
0251 - 48204-17
a.lisowski@bpg-muenster.de

Die Mitarbeiter sind Ihre wichtigste Ressource; gleichzeitig bilden die Personalkosten häufig die größte Aufwandsposition. Um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit, eine optimale Personalkostenstruktur und eine Flexibilität des Personaleinsatzes zu erreichen, sind optimale arbeitsvertragliche Regelungen von großer Bedeutung. Wir beraten Sie bei der Begründung und rechtlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, beim flexiblen Personaleinsatz sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir haben durch unsere langjährige Begleitung von Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertiefte Kenntnisse auch im kirchlichen Arbeitsrecht sowie im spezifischen Krankenhausarbeitsrecht. Wir beachten bei unserer Beratung nicht nur arbeitsrechtliche sondern auch sozialversicherungsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte.

Arbeitsrecht - unsere Kompetenzen im Einzelnen:

Individualarbeitsrecht

  • Beratung in allen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis (von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Betriebsübergang nach § 613a BGB im Rahmen von Verschmelzungen)
  • Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen
  • Gerichtliche Vertretung
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen oder einzelnen Klauseln
  • Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Erstellung von Aufhebungs-, Abwicklungs- und Vergleichsverträgen

Kollektives Arbeitsrecht

  • Betriebsverfassungs- und Mitarbeitervertretungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Kirchliches Arbeitsrecht

  • Streitigkeiten aus kirchlichen Arbeitsverhältnissen
  • Außergerichtliche Beratung und Schlichtung
  • Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht
  • Beratung im Bereich der AVR-Caritas
  • Beratung im Bereich der AVR-Diakonie
  • Vertretung vor kirchlichen und staatlichen Gerichten

Arbeitsrecht: aktuelle Themen

Mindestlohngesetz

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Es enthält neben Regelungen zum Mindestlohn auch Bestimmungen zu Arbeitszeitkonten, Aufzeichnungspflichten, Auftraggeberhaftung und Ausschlussfristen.

Zu den neuen Anforderungen des Mindestlohngesetzes veranstalten wir Seminare für Sie und beraten Sie umfassend zur Umsetzung der Pflichten des Mindestlohngesetzes. Gerne sind wir Ihnen auch dabei behilflich, Ihre Arbeitsvertragsmuster an die neuen Bestimmungen anzupassen und Nachträge für bestehende Arbeitsverhältnisse zu erstellen.

Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

Ebenfalls am 1. Januar 2015 ist die Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung in Kraft getreten. Sie enthält u.a. Spezialregelungen zu Pflegemindestlohn, Arbeitszeitkonten und Bereitschaftsdienst. Für Fragen zu diesem Bereich stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ausstieg aus der Arbeitnehmerüberlassung

Am 21.10.2016 hat der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung beraten und diese beschlossen.

Die Änderungen sehen eine Überlassungshöchstdauer von grds. 18 Monaten und eine grds. Lohngleichheit für die Leiharbeitnehmer ab dem ersten Tag ihres Einsatzes (''Equal-Pay''-Grundsatz) vor. 

Von dem Equal-Pay-Grundsatz kann im Rahmen eines Tarifvertrages zeitlich abgewichen werden. Die Angleichung der Löhne muß jedoch spätestens nach 9 bzw. 15 Monaten vollzogen sein.  Dass Leiharbeitnehmer bereits nach neun bzw. fünfzehn Monaten wie Stammarbeitnehmer vergütet werden sollen, führt dazu, dass die Arbeitnehmerüberlassung von Servicegesellschaften an andere Konzerngesellschaften kein zukunftsfähiges Modell der Personalkosteneinsparung mehr darstellt. Zudem bezieht sich die Überlassungshöchstdauer auf den jeweiligen Leiharbeitnehmer, so daß ein Leiharbeitnehmer höchstens 18 Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden darf, es sei denn, dass die Tarifvertragsparteien oder die Kirchen andere Regelungen getroffen haben. Es ist nicht realistisch alle neun spätestens alle 18 Monate Mitarbeiter einzustellen, die jedesmal neu angelernt werden müssen.

In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft gestalten daher derzeit viele Einrichtungen und Krankenhäuser ihre Servicegesellschaften um mit dem Ziel, keine Arbeitnehmerüberlassung mehr zu betreiben. Viele Leistungen können durch die Servicegesellschaft weiter im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden. Die Mitarbeiter der Servicegesellschaft können dann weiterhin nach den bisherigen Tarifverträgen vergütet werden. Für die Leistungen, die durch die Servicegesellschaften nicht durch Werkverträge erbracht werden können, bedarf es alternativer Strukturen.

Das Gesetz zur Beschränkung der Arbeitnehmerüberlassung tritt am 01.04.2017 in Kraft, sodass die erforderlichen Umstrukturierungen nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden können, wenn sie nicht bereits jetzt geplant werden und mit ihrer Umsetzung begonnen wird.

Wir haben bereits zahlreiche Krankenhäuser und andere Einrichtungen bei dem Ausstieg aus der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt. Gerne stehen wir auch Ihnen hierbei zur Seite. Zunächst klären wir, welche Tätigkeitsfelder es in Ihrem Haus gibt und wie die genauen Arbeitsabläufe aussehen. Anschließend prüfen wir, in welchen Bereichen Werkverträge erstellt werden können und helfen bei der Umsetzung. In den Bereichen, in denen keine Werkverträge möglich sind, beraten wir Sie, ob die Mitarbeiter bei der Muttergesellschaft angestellt werden sollten oder der gesamte Bereich an ein drittes Unternehmen vergeben werden sollte. Abschließend erstellen wir die erforderlichen Werkverträge, fertigen Informationsschreiben zu Betriebsübergängen und gestalten Arbeitsverträge neu.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Agnes Lisowski
Rechtsanwältin Agnes Lisowski
0251 - 48204-17
a.lisowski@bpg-muenster.de

sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
Münster
Nordrhein-Westfalen
48147
Deutschland