Die politische Betätigung steuerbegünstigter Organisationen
ine politische Betätigung steuerbegünstigter Organistionen ist zulässig. Zur Abgrenzung von zulässiger politischer Bildungsarbeit und verbotener Einflussnahme nimmt das hessische Finanzgericht Stellung. (Stiftung & Sponsoring 4/2020)