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Unser Angebot für Stiftungen

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APG DVO NRW: Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2024

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Antragspflicht für Ergänzungshilfen / Ergänzungsvereinbarungen zu Pflegesatzvereinbarungen mit Auswirkungen auf des Jahresabschluss 2022 sind möglich

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Stiftungen

Wir sind spezialisierte Berater für gemeinnützige Stiftungen

Rechtliche Beratung von Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen finden bei uns in jedem Verfahrensstadium, von der Gründung und der laufenden Stiftungsverwaltung bis hin zur Auflösung oder Zusammenlegung der Stiftung, kompetente Unterstützung.

Bei den von uns beratenen Stiftungen handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche als auch bürgerlich-rechtliche Stiftungen, insbesondere Stiftungen der öffentlichen Hand, kommunale und kirchliche Stiftungen.

Eine Vielzahl unserer Mandanten sind gemeinnützige Stiftungen, insbesondere als Träger von Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Unser gesamtes Leistungsangebot für Stiftungen finden Sie hier.

Gerne beraten wir auch Sie in ihrem Stiftungsprojekt!

Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Stiftungen

Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die zum Teil ganz erheblich unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Regeln unterliegen. Wir, die BPG-Unternehmensgruppe, sind spezialisierte Berater mit langjähriger Erfahrung für gemeinnützige Stiftungen aus unterschiedlichen Branchen, mit unterschiedlichen Zwecken und unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen. Wir beraten sowohl öffentlich-rechtliche Stiftungen als auch bürgerlich-rechtliche Stiftungen.

Gemeinnützige Stiftungen haben gegenüber privatnützigen Stiftungen erhebliche Steuervorteile. Wir bieten Ihnen von Gründung an in allen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Aspekten die Beratung die Sie benötigen, um diese Vorteile dauerhaft auszuschöpfen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in der Verwaltung bereits gegründeter Stiftungen oder auch nur in einzelnen Bereichen, ganz wie Sie es wünschen.

Einige unserer Leistungen sind in dieser Seite beschrieben. Wenn Sie speziellere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Unternehmensberatung von Stiftungen

Verbesserung des operativen Ergebnisses (Betriebsergebnis I)

Mit der Einführung veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, durch Streichung von Mittelzuschüssen der öffentlichen Hand, von kirchlichen Zuwendungsgebern sowie konkurrierender Sozialunternehmen auf dem Gebiet der Spenden, verschärfen sich die Anforderungen an die betriebswirtschaftliche Leitung auch von steuerbegünstigten Stiftungen. Daneben führt ein reduzierter Zuweisungsschlüssel aus den öffentlichen bzw. kirchlichen Haushalten zu fehlenden Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Um wirtschaftliche Schieflagen aufgrund aufgezehrter Rücklagen oder fehlender freier Liquidität zu vermeiden, ist ein positives operatives Ergebnis (Betriebsergebnis I) zwingend zu erreichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifikation von Optimierungspotentialen und deren Umsetzung. Sprechen Sie uns einfach an!
 

Unsere aktuellen Seminare für den Bereich Stiftungen

Alle aktuellen Seminare zum Stiftungsrecht finden Sie hier.


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Wir informieren fortlaufend und kostenlos über aktuelle Entwicklungen, die für Stiftungen interessant sind. Alle aktuellen Meldungen für die Branche Stiftungen aus unserer Redaktion finden Sie hier.
 

Weitergehende Informationen zu gemeinnützigen Stiftungen

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Themenschwerpunkte im Bereich gemeinnütziger Stiftungen vorstellen.
 

Gemeinnützige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Als Unternehmensgruppe, die sich auf gemeinnützige Träger und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs spezialisiert hat, stellen gemeinnützige Stiftungen bürgerlichen Rechts die größte Gruppe gemeinnütziger Stiftungen dar, die Träger von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs sind.

rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen RechtsInsbesondere prüfen und beraten wir Anstaltsträgerstiftungen und Unternehmensträgerstiftungen. Wir beraten Sie gerne bei der Frage der Gründung Ihrer Stiftung – sowohl als rechtsfähige wie auch als nicht rechtsfähige/unselbständige Stiftung/Treuhandstiftung – und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die organisatorische und rechtliche Struktur Ihrer Stiftung. Dabei begleiten wir Sie auf allen Ebenen der Anerkennung der Stiftung: Dies sowohl in Abstimmung mit der zuständigen staatlichen Stelle (z. B. Bezirksregierung) als auch ggf. der zuständigen kirchlichen Stelle (z. B. Bischöfliches Generalvikariat/bischöfliches Ordinariat bzw. Landeskirchenamt).

Selbstverständlich nehmen wir auch die Abstimmung mit der Finanzverwaltung für Sie vor und beraten Sie bei der Übertragung von Vermögenswerten bzw. Betrieben oder Betriebsteilen auf Ihre Stiftung unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben für steuerbegünstigte/gemeinnützige Körperschaften. Besonders Know-How bieten wir Ihnen insbesondere bei bilanziellen Fragen des Stiftungsvermögens und der Beratung von Vermögensumschichtungen ebenso wie bei der Ausgliederung von Einrichtungen, bspw. auf eine GmbH.
 

Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Organisationsberatung

Die zunehmende Zahl an Stiftungen in Deutschland hat ihren Grund nicht nur in einer verbesserten steuerlichen Förderung der Stiftungsgründung, sondern auch, je nach Einzelfall, als Lösung struktureller demographischer Herausforderungen, denen sich Zusammenschlüsse von natürlichen und juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, gegenübergestellt sehen.

Der Wunsch, eine langfristige, auf Dauer angelegte Perspektive des Wirkens Ihrer Einrichtung zu erlangen, kann ein wichtiger Grund für die Gründung Ihrer gemeinnützigen Stiftung sein. Dabei steht Ihnen die Sorge für Ihre Einrichtung ebenso wie der Wunsch, langfristig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu erfüllen, im Vordergrund.

Gerne helfen wir Ihnen, geeignete Lösungen für die Herausforderungen Ihrer Organisation bzw. Einrichtung zu finden. Eine rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts kann der richtige Lösungsweg sein.
 

Stiftungen des öffentlichen Rechts

Besondere Bedeutung kommt der Stiftung des öffentlichen Rechts im Bildungsbereich zu: Universitäten und Fachhochschulen bestehen ebenso wie Theologische Hochschulen und Forschungsinstitute unter anderem in der Rechtsform der rechtsfähigen, wie auch der nicht rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen des Zuwendungsrechts, der Satzungsgestaltung und Satzungsmodernisierung wie auch der bilanziellen und wirtschaftlichen Ausgestaltung Ihrer Stiftung weiter. Die Verzahnung von Aspekten der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung und der Rechtsberatung ist uns dabei ein besonderes Anliegen.
 

Kirchliche Stiftungen

LeitfadenKirchliche Stiftungen sind Träger bedeutender Einrichtungen des kirchlichen Lebens und der Verkündigung. Kirchliche Stiftungen sowohl der Katholischen als auch der Evangelischen Kirche sind wichtige Träger von Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen und weiteren sozialen Einrichtungen für die gesamte Bevölkerung.
Historisch gesehen sind kirchliche Stiftungen die ältesten Stiftungen und verfügen teilweise über Jahrhunderte gewachsene Strukturen, so unter anderem als Träger von Kirchen und Pfarrhäusern, wie auch von Einrichtungen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Wir beraten Sie gerne bei den rechtlichen Besonderheiten kirchlicher Stiftungen und unterstützen Sie bei Fragen des kirchlichen Rechts der Katholischen sowie der Evangelischen Kirche. Gerne führen wir die Abstimmung mit der kirchlichen Stiftungsbehörde für Sie durch.

Immer häufiger werden durch bürgerschaftliches Engagement kirchliche Stiftungen zum Erhalt von kirchlichen Gebäuden und dem kirchlichen Gebrauch gewidmeten Gegenständen errichtet. Beispielhaft dafür stehen die kirchlichen Bürgerstiftungen, die Orgelstiftungen und kirchlichen Kunststiftungen. Daneben eignen sich kirchliche Stiftungen zur Umsetzung kirchlicher und caritativer Förderideen sowie als Teil eines Fundraising-Konzepts.

Wir unterstützen Ihre Planungen zur Einbeziehung künftiger Stifterinnen und Stifter und helfen Ihnen bei der Gründung und der laufenden Verwaltung Ihrer kirchlichen Stiftung.
 

Kommunale Stiftungen

Vielfacher Wunsch von Stifterinnen und Stifter ist, gemeinnützige Zwecke in der Gemeinde oder Stadt, in der sie aufgewachsen oder wichtige Stationen ihres Lebens verbracht haben, zu fördern. Um die dauerhafte Verbindung Ihrer Stiftung mit der Kommune, der Sie sich verbunden fühlen, sicherzustellen, bietet sich die Gründung oder Förderung einer kommunalen Stiftung an.

Durch die Verbindung kommunalrechtlicher und stiftungsspezifischer Aspekte, beispielsweise durch die Verwaltung Ihrer Stiftung durch die Kommune oder die Besetzung des Vorstandes bzw. Kuratoriums mit Mitgliedern der Kommunalverwaltung, reduzieren Sie die Verwaltungskosten Ihrer Stiftung erheblich und stellen sicher, dass Ihre Stiftung ihr Vermögen langfristig für das Wohl einer bestimmten Gemeinde, Stadt oder Region einsetzt. Dabei legen Sie den Grad der Verbindung mit der Kommune durch die Satzungsgestaltung selbst fest.
Gerade angesichts der demographischen Entwicklung wirken Sie mit der Gründung einer kommunalen Stiftung dem Problem entgegen, später ggf. nicht die Gremien der Stiftung mangels dafür bereiter ehrenamtlicher Vorstände besetzen zu können. Durch die Anwendung kommunalrechtlicher Aufsichtsregeln können Sie sicherstellen, dass die Mittel Ihrer Stiftung sorgfältig verwendet und fachgerecht eingesetzt werden.

Gerne beraten wir Sie bei den vielfältigen Satzungsgestaltungsmöglichkeiten kommunaler Stiftungen und unterstützen Ihre laufende Verwaltungstätigkeit. Dabei haben wir besondere Erfahrung bei der Beratung und Prüfung kommunaler Einrichtungen.

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