Publikationen - Sportverbände / Sportvereine
- Die Körperschaftsteuererklärung 2017 - Neue Herausforderungen für steuerbegünstigte Körperschaften
- Die Körperschaftsteuererklärung 2017 bringt für steuerbegünstigte Körperschaften umfangreiche Neuerungen mit sich. (ZStV 2/2019)
- Möglichkeiten der Umwandlung rechtsfähiger Vereine
- Der Fachartikel zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, einen rechtsfähigen Verein in eine andere Rechtsform umzuwandeln. (Karten Schulte, ZStV 5/2018)
- Dynamische Bezugnahmeklauseln gelten weiter
- Die dynamische Bezugnahmeklausel wandelt sich mit dem Betriebsübergang nicht zu einem statischen Verweis auf tarifliche Bestimmungen, auch wenn der Betriebserwerber kein Mitglied des zuständigen Arbeitgeberverbandes und damit kein Tarifpartner ist. Gleiches gilt für eine dynamische Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien steht nicht unter der auflösenden Bedingung der Kirchenzugehörigkeit des Betriebserwerbers.
- Angemessene Grenzen setzen
- Gemeinnützige Träger dürfen keine unverhältnismäßig hohen Löhne zahlen. Als Maßstab dienen vergleichbare Unternehmen.
- Die Gewinnermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung
- Die Finanzverwaltung ließ bislang in einigen Fällen lediglich einen Ansatz der Einzelkosten zu, die durch den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb direkt veranlasst sind. Durch eine neue Rechtsprechung des BFH ist nunmehr jedoch auch ein Ansatz der Gemeinkosten möglich, was in diesen Fällen zu einem geringeren Gewinn im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt.
- Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung
- Die Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers sind größer als oft bekannt. Denn haftungsbeschränkt ist nur die Gesellschaft, nicht der Geschäftsführer. Verletzt er seine Sorgfaltspflichten, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden. Karsten Schulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater, SOZIALwirtschaft 2/2016
- Vereinsrecht: Fallstricke bei der Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
- Regelmäßig lehnen Vereinsregister Eintragungen infolge von Satzungsänderungen oder Vorstandswahlen ab, weil bei der Einberufung oder Durchführung der Mitgliederversammlung Fehler unterlaufen sind.
- Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen
- Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (das Krankenhaus, 6.2009).
- Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
- Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zinslose oder verbilligte Darlehen, unterliegt der Zinsvorteil als sogenannter geldwerter Vorteil der Lohnsteuer.