Publikationen - Sozialverbände / Sozialvereine
- Geplante Reform des Grunderwerbsteuergesetzes
- Die geplanten Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes haben insbesondere gravierende Auswirkungen auf Share Deals von Kapitalgesellschaften. (CAREkonkret Nr. 41/19, Seite 7)
- Die Körperschaftsteuererklärung 2017 - Neue Herausforderungen für steuerbegünstigte Körperschaften
- Die Körperschaftsteuererklärung 2017 bringt für steuerbegünstigte Körperschaften umfangreiche Neuerungen mit sich. (ZStV 2/2019)
- Dynamische Bezugnahmeklauseln gelten weiter
- Die dynamische Bezugnahmeklausel wandelt sich mit dem Betriebsübergang nicht zu einem statischen Verweis auf tarifliche Bestimmungen, auch wenn der Betriebserwerber kein Mitglied des zuständigen Arbeitgeberverbandes und damit kein Tarifpartner ist. Gleiches gilt für eine dynamische Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien steht nicht unter der auflösenden Bedingung der Kirchenzugehörigkeit des Betriebserwerbers.
- Angemessene Grenzen setzen
- Gemeinnützige Träger dürfen keine unverhältnismäßig hohen Löhne zahlen. Als Maßstab dienen vergleichbare Unternehmen.
- Vor- und Nachteile von Asset Deal und Share Deal
- Beim Verkauf oder beim Kauf eines Unternehmens sollte man die Begrifflichkeiten Asset Deal und Share Deal kennen. Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Sylvia Köchling schildert in der Zeitschrift CAREkonkret, Ausgabe 23/2017 vom 9. Juni 2017 die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile.
- Wann zählt die Erbschaft steuerlich als Betriebseinnahme?
- Die für den betrieb einer gewerblich tätigen Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt nicht nur der Erbschaftsteuer, sondern als Betriebseinnahme auch der Körperschaftsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
- GEPA NRW bringt gravierende Veränderung in der Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW - GEPA NRW-Sonderausgabe der Medsorg
- In der GEPA NRW- Sonderausgabe des Medsorg werden die wesentlichen Veränderung der Investitionskostenfinanzierung nach Umsetzung der APG DVO dargestellt.
- Die Gewinnermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von gemeinnützigen Körperschaften unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung
- Die Finanzverwaltung ließ bislang in einigen Fällen lediglich einen Ansatz der Einzelkosten zu, die durch den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb direkt veranlasst sind. Durch eine neue Rechtsprechung des BFH ist nunmehr jedoch auch ein Ansatz der Gemeinkosten möglich, was in diesen Fällen zu einem geringeren Gewinn im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt.
- Ziel verfehlt - zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
- Der lang erwartete Entwurf zum Bundesteilhabegesetz ist da. Die Träger müssen sich auf große Veränderungen einstellen. Ein Überblick.
- Virtuelle Konten in den Altenhilfeeinrichtungen in NRW
- Die (neue) strenge Zweckbindung der Refinanzierungsmittel wird mit der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APD DVO NRW) geregelt. Nicht verbrauchte Mittel sind auf "virtuellen Konten" darzustellen.
- Pflege-Buchführungsverordnung wird erneut geändert
- Die Änderung der PBV durch das BilRUG führt zu einer Definition der "Umsatzerlöse" mit (negativer) Auswirkung auf die Größenklasse des Unternehmens. Die erneute Änderung löst dieses Problem.
- Rechte/Pflichten und Tätigkeit von Aufsichtsgremien - ein Leitfaden
- Zur Unterstützung der Arbeit von Aufsichtsgremien haben wir Beiträge aus Theorie und Praxis zusammengestellt, die Sie interessieren werden - unser Leitfaden steht hier für Sie zum Downloaden bereit.
- Mit Kennzahlen arbeiten
- Das Controlling hat durch die Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zu diesem Zweck informiert Sie die BPG informiert in dem Artikel der Zeitschrift Wohlfahrt Intern über die Wichtigkeit eines modernen Controllings.
- Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung
- Die Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers sind größer als oft bekannt. Denn haftungsbeschränkt ist nur die Gesellschaft, nicht der Geschäftsführer. Verletzt er seine Sorgfaltspflichten, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden. Karsten Schulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht/Steuerberater, SOZIALwirtschaft 2/2016
- Haftung lieber absichern
- Die persönliche Haftung von Stiftungsvorständen gewinnt aufgrund aktueller Urteile an Bedeutung. Rechtsanwalt/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Christian Staiber zeigt Ihnen Konzepte zur Haftungsreduzierung auf.
- ABC der steuerlich relevanten Aktivitäten von Sozialvereinen und -verbänden
- Die Beurteilung der ggf. steuerlich relevanten Aktivitäten von Unternehmen und Einrichtungen des Sozialbereichs ist ein Dauerbrenner. Viele unserer Mandanten verbreitern ihre Einnahmebasis, um den restritktiven Rahmenbedingungen entgegen zu steuern. Die Finanzverwaltung stellt dann sofort die Frage, ob eine solche Aktivitäte noch dem (steuerlichen) Zweck des Unternehmens zuzuordnen ist oder ob etwa ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegründet wurde.
- Das GEPA-Loch
- Die neuen Regeln für die Investitionskostenfinanzierung in Nordrhein-Westfalen haben für Pflegeheime tiefgreifende Folgen. Ab 2016 drohen massive Erlöseinbrüche. Andreas Kamp/Stephanie Schroer/Christian Stienhans, Wohlfahrt intern 6/2015
- Gute Arbeit gerecht entlohnen
- Gehaltsmanagement - Das Vergütungsgefüge in der Sozialwirtschaft basiert auf Tarifwerken mit fixen Jahresgehältern. Variable Komponenten werden nur in Ausnahmefällen genutzt. Wo bleiben Innovationen? Wie leistungsfördernde und motivierende Gehaltsstrukturen in der Praxis aussehen können. Andreas Kamp/Stephanie Schroer/Christian Stienhans, Altenheim 5/2015.
- GEPA NRW - Ein Leitfaden
- Damit Sie wissen, was durch das GEPA NRW und die zugehörige APG DVO NRW auf Ihre Einrichtung zukommt und welcher Handlungsbedarf nun für ihre Einrichtung besteht, haben wir einen Leitfaden entwickelt, der einen Überblick über die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in NRW gibt und Ihnen anhand von Beispielen die Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Ertragslage darstellt.
- Wenn Unternehmen in der Krise den Antrag nach § 11 AK-O stellen
- In Einrichtungen, die einen Antrag nach §11 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK-O) stellen, verbreiten sich schnell Unruhe und Unsicherheiten in der Mitarbeiterschaft. So kann ein Teufelskreis aus Motivationsverlust und verminderter Leistungsbereitschaft entstehen, was die wirtschaftliche Lage der Einrichtung weiter verschärft.