APG DVO NRW: Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2024
Mehr >>Antragspflicht für Ergänzungshilfen / Ergänzungsvereinbarungen zu Pflegesatzvereinbarungen mit Auswirkungen auf des Jahresabschluss 2022 sind möglich
Mehr >>Termine
Das neue Seminarprogramm wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.Öffentlich-Rechtliche Unternehmen
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de
Die öffentlichen Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie von ihrer Trägerkörperschaft (öffentliche Hand) organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich getrennt sind, um so ein genau abgegrenztes Aufgabengebiet wahrzunehmen. Öffentliche Unternehmen dienen u.a. der Daseinsvorsorge, der Wirtschaftsförderung oder der Regionalförderung und sind im Auftrag ihrer Trägerkörperschaften tätig. Bei der Prüfung und Beratung sind daher neben der Beachtung einer Vielzahl spezieller gesetzlicher Vorschriften - wie etwa die Prüfung nach § 53 HGrG (sog. OdG-Prüfung) - auch besondere Branchenkenntnisse erforderlich. Als spezialisierte Fachgesellschaft prüfen und beraten wir seit Jahren eine Vielzahl öffentlicher Unternehmen und verfügen daher über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Zu unserem Mandantenkreis gehören neben den Eigengesellschaften in der Rechtsform der kommunalen GmbH alle im öffentlichen Sektor vorkommenden Rechtsformen, beispielsweise die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), der Eigenbetrieb/Regiebetrieb, der Zweckverband oder auch Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Unser gesamtes Leistungsangebot für Sie finden Sie hier. Im Speziellen benennen wir nachfolgend einige Leistungsangebote, die Sie unmittelbar interessieren könnten.
Prüfung nach § 53 HGrG
Öffentliche Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, die Abschlussprüfung zu erweitern um eine Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Es handelt sich um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die sich mit der Geschäftsführungsorganisation, dem Geschäftsführungsinstrumentarium sowie mit der Geschäftsführungstätigkeit befasst.
Bei der Prüfung nach § 53 HGrG wird den Prüfungshandlungen ein Fragenkatalog des IDW Prüfungsstandards 720 zugrunde gelegt. Mit 16 Fragenkreisen und hier zugeordneten Unterfragen wird die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überprüft. In unseren Prüfungsberichten fügen wir den beantworteten Fragenkatalog bei, damit sich Aufsichtsgremien im Detail über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung orientieren können. Die Prüfung nach § 53 HGrG ist damit ein wichtiges Instrument für Aufsichtsgremien.
Prüfung nach EEG
Bei der Prüfung nach EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) sind Prüfungsinhalte die Energiemenge, die Stromlieferungen an Verbraucher und Netzbetreiber sowie die Annahmen zur Berechnung der Differenzkosten.
Bei der Prüfung nach EEG ist nach der gesetzlichen Regelung die besondere Ausgleichsregelung zu beachten, nach der bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung der Umlage stellen können. Bei den Prüfungshandlungen zur Ausgleichsregelung beachten wir den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung auf besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014.
Prüfung nach KWK
Bei der Prüfung nach KWK liegt als Sachverhalt der Antrag auf Zulassung des Neu- und Ausbaus eines Wärmenetzes durch einen Wärmenetzbetreiber zugrunde. Nach den gesetzlichen Regelungen betrifft die Prüfung nach KWK bestimmte Angaben des Wärmenetzbetreibers in dem Antrag. Bei unserer Prüfung nach KWK legen wir unseren Prüfungshandlungen den IDW Prüfungsstandard: Prüfung nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (IDW PS 971) zugrunde.
Prüfungsleistungen erbringen wir in folgenden Branchen:
- Ver- und Entsorgungswirtschaft (Stadtwerke, Abfall- und Abwasserbetriebe)
- Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing/Stadtentwicklung
- Verkehrsbetriebe/ÖPNV
- Gesundheitswirtschaft (Universitätskliniken, kommunale Krankenhäuser und Einrichtungen der Rehabilitation)
- Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Kindergärten/Kindertagesstätten
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen / Schulen
Öffentliche Unternehmen beraten wir darüber hinaus in folgenden Fragestellungen:
- laufende steuerliche Beratung
- steuerliche Beratung für Betriebe gewerblicher Art
- Beihilferecht (Betrauungsakte, De-minimis-Regelung)
- Vergaberecht
- Risiko-/Compliancemanagementsysteme
- Unternehmenstransaktionen
- Interne Revision / Sonderprüfungen
- Gesellschaftsrecht
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Medizinrecht
- Arbeitsrecht
- Beratung Aufsichtsgremien (Inhouse-Seminare)
- Errichtung von Stiftungen/Stiftungsrecht
- Organisation / Steuerung
- Geschäftsprozessmanagement
- Personalmanagement
Unsere Dienstleistungen sind umfassend angelegt. Ihr Ansprechpartner koordiniert die Prüfungs- und/oder Beratungsleistung und setzt unsere Mitarbeiter zu einem interdisziplinär arbeitenden Team zusammen. Damit bieten wir Ihnen den größtmöglichen Nutzen aus unserer gemeinsamen Projektarbeit und gewährleisten eine Problemlösung "aus einer Hand".
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de