Kinder- und Jugendhilfe
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." Dieser Anspruchsgrundsatz ist in § 1 SGB VIII geregelt, das gemeinsam mit den Ländergesetzen die Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland darstellt. Für Trägereinrichtungen ist dieser Anspruch zugleich Herausforderung für die von ihnen betriebenen Kindertagesstätten, Kinderheime und andere betreute Wohnformen für Jugendliche bzw. junge Erwachsene.
Jugendhilfe im Kräftespiel
Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Trägergruppen begegnen sich regelmäßig im Jugendhilfeausschuss, in dem die jeweiligen örtlich vorhandenen Rahmenbedingungen besprochen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden. Wichtig für die freien Träger der Jugendhilfe und ihre stationären Einrichtungen sind die Zuweisungen der Jugendämter. Bei sinkender Auslastung stellen sich sofort Herausforderungen für die Organisation und den Personaleinsatz.
Jugendhilfe – unsere Unterstützung
Neben unserer steuerrechtlichen Unterstützung für die i. d. R. gemeinnützigen Träger der Jugendhilfe mit unserer Erfahrung aus dem Gemeinnützigkeitsrecht helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte z.B. bei der Gestaltung von Vereinbarungen nach § 78 b SGB VIII und bei Vergütungsverhandlungen. Unsere Unternehmensberater begleiten Sie in einer wirtschaftlich schwierigen Lage durch eine Ist-Analyse und darauf aufbauend mit Lösungsansätzen und –hinweisen für Ihre Organisation und die Personaleinsatzplanung. Hierbei bringt der Geschäftsführer der BPG Unternehmensberatungsgesellschaft seine Erfahrung aus seiner Interims-Geschäftsführung für eine Jugendhilfeeinrichtung sowie eine Einrichtung zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ein.
Wir unterstützen Sie außerdem mit unserer Erfahrung aus der Prüfung von zwei großen Komplexträgern, die in ihren stationären Einrichtungen Gruppen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen vorhalten.
Jugendhilfe – gesellschaftliche Problemstellungen und Trends
Die Bundesregierung geht in ihren aktuellen Ausführungen (Stand August 2015) zu den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe davon aus, dass sich zunehmend Herausforderungen für unsere Gesellschaft darstellen werden. Neben weiteren Trends und Entwicklungslinien wird zum einen mit einer Zunahme biografischer Krisen junger Menschen gerechnet. Zum anderen ist ein Anstieg von Belastungen bzw. Überforderungen von Familien zu verzeichnen. Hinzu kommt ganz aktuell die Herausforderung, die zunehmende Zahl der Migranten zu integrieren und insbesondere das Problem der unbegleiteten Minderjährigen zu lösen.
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Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
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