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Unser Angebot für Altenhilfe

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APG DVO NRW: Angemessenheitsgrenzen für das Jahr 2024

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Antragspflicht für Ergänzungshilfen / Ergänzungsvereinbarungen zu Pflegesatzvereinbarungen mit Auswirkungen auf des Jahresabschluss 2022 sind möglich

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Termine

Rechnungslegung von Pflegeeinrichtungen

Jahresabschlusserstellung 2024 für NPOs

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Altenhilfe

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

Als spezialisierte Fachgesellschaft mit umfassenden Branchenkenntnissen prüfen und beraten wir stationäre Altenhilfeeinrichtungen (Pflegeheime, Altenheime, Tagespflegen, Kurzzeitpflegen) und ambulante Dienste (Sozialstationen). Die Jahresabschlussprüfung hilft unseren Mandanten in Zeiten sich verschlechternder Rahmenbedingungen verlässliche Zahlen als Grundlage zur Einschätzung der Risiken der künftigen Entwicklung zu erhalten.

Haben Sie Interesse an der Branche Altenhilfe oder sind sie Träger/Leiter einer ambulanten und/oder stationären Altenhilfeeinrichtung? Unser gesamtes Leistungsangebot für Sie finden Sie hier. Im Speziellen benennen wir nachfolgend einige Leistungsangebote, die Sie unmittelbar interessieren könnten.

Betriebsvergleich Altenhilfe (Benchmark)

Seit dem Jahr 1998 führen wir einen Betriebsvergleich für Altenhilfeeinrichtungen durch. Die Datenbasis wird aus der Jahresabschlussprüfung der Alten- und Pflegeeinrichtungen entnommen. In den Betriebsvergleich des Jahres 2013 sind die Daten von 147 Altenheimen eingeflossen. Der Betriebsvergleich umfasst neben den klassischen Erfolgskennzahlen wie Betriebsergebnis, Personalkosten und Umsatz auch Liquiditätskennziffern und Rentabilitätsvergleiche. Zudem lassen sich Trendanalysen und langjährige Entwicklungen aufzeigen. Der von uns erarbeitete Betriebsvergleich findet regelmäßig Anwendung bei Jahresabschlussbesprechungen und betriebswirtschaftlichen Beratungen unserer Mandanten.

Entwicklung der Altenheime

Entwicklung der Altenheime – Betriebsergebnis I (Pflegeergebnis)

Quick-Check für Altenhilfeeinrichtungen

Aufgrund der starken Nachfrage hat die BPG-Unternehmensberatung den Betriebsvergleich weiterentwickelt und bietet für Altenhilfeeinrichtungen einen sogenannten „Quick-Check“ an. Dabei werden neben einem Benchmarking für die betreffende Einrichtung u. a. Konkurrenz- und Nachfrageanalysen durchgeführt. Der Personalschlüssel als wesentlicher Bereich wird nach Preis- und Mengenabweichungen analysiert. Darauf aufbauend lässt sich eine Potenzialanalyse durchführen. Für die Aufwendungen für eine Potenzialberatung besteht teilweise die Möglichkeit einer Förderung mit öffentlichen Mitteln.

Rechtliche Beratung bei Betriebsübertragungen

Vermögensschutz und Risikoreduzierung stellen für unsere Mandanten die wesentlichen Gründe für die Ausgliederung von Altenhilfegeschäftsbetrieben auf eigenständige Rechtsträger dar. Wir finden auch für Sie maßgeschneiderte Lösungen für die gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen. Wir erstellen Gesellschaftsverträge und Betriebsübertragungsverträge sowie Nutzungsüberlassungsverträge und begleiten die arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang. Unsere arbeitsrechtliche Beratung umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht (z. B. Kündigung und Abmahnung, Arbeitnehmerüberlassungen) als auch das kollektive Arbeitsrecht (Fragestellung im Zusammenhang mit der Mitarbeitervertretungen und ggf. Betriebsräten). Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Besonderheiten des Arbeitsrechts in kirchlichen Einrichtungen. Selbstverständlich können wir Sie arbeitsrechtlich sowohl außergerichtliche begleiten und vertreten als auch die Vertretung in den Instanzen der Arbeitsgerichte für Sie übernehmen.

Jahresabschlussprüfung

Altenhilfeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste und Pflegeheime) sind gesetzlich verpflichtet einen Jahresabschluss nach den Regelungen der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) aufzustellen. Zudem sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen verpflichtet eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Einrichtung ermöglicht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung dieser speziellen Jahresabschlüsse bzw. führen kompetent und effizient eine Jahresabschlussprüfung in Ihrer Einrichtung durch. Verlässliche Finanzdaten sind in Zeit sich verschlechternder Rahmenbedingungen sehr wichtig und lassen zudem aussagefähige Vergleiche mit Wettbewerben (Branchenvergleiche) zu.

GEPA NRW - Investitionskostenfinanzierung

Das Bundessozialgericht hat durch mehrere Urteile im Herbst 2011 die bisherige Praxis der Refinanzierung von Investitionskosten stationärer Altenhilfeeinrichtungen auf den Prüfstand gestellt und die Länder aufgefordert ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin im Herbst 2014 das GEPA NRW mit der Durchführungsverordnung APG DVO NRW verabschiedet. Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in der Regel zum 1. Januar 2016 wirksam. Die Auswirkung für die Alten- und Pflegeeinrichtungen sind gravierend. Unser Leitfaden fasst die Grundlagen und Auswirkungen des GEPA NRW für Sie zusammen. Wir können Sie mit einem GEPA-Check bei der Vorbereitung auf die geänderten Rahmenbedingungen kompetent unterstützen.
 

Erfolgsvergleich Aktuelles Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
Veränderung
TEUR
%
Summe der Erträge 2.671 2.606 65 2,5
Summe der Aufwendungen 2.759 2.662 97 3,6
Betriebsergebnis I -88 -56 -32  
Investives Ergebnis 76 88 -12  
Jahresergebnis -12 32 -44  

Subventionierung der Betriebsergebnisse durch Überschüsse im investiven Bereich

Aktuelle Meldungen und Seminare zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite: GEPA NRW - APG DVO NRW - Inhalte und Umsetzung

Unternehmensberatung für Altenhilfeeinrichtungen: Verbesserung des operativen Ergebnisses (Betriebsergebnis I)

Mit der Einführung des GEPA NRW hat sich die Investitionskostenfinanzierung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in NRW bedeutend verändert. Insbesondere die eingeführte Zweckbindung der zufließenden Investitionsmittel kann dazu führen, dass Jahresabschlüsse von Altenhilfeeinrichtungen in NRW zukünftig negativ ausfallen werden, sofern das operative Ergebnis ein Defizit aufweist und in der Vergangenheit durch Überschüsse im investiven Bereich ausgeglichen werden konnte.

Um wirtschaftliche Schieflagen aufgrund aufgezehrter Rücklagen oder fehlender freier Liquidität zu vermeiden, ist ein positives operatives Ergebnis (Betriebsergebnis I) zwingend zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifikation von Optimierungspotentialen und deren Umsetzung. Einen ersten Überblick über mögliche Optimierungspotentiale und unsere Herangehensweise finden Sie hier.

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Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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sekretariat@bpg-muenster.de 004925148204-0 Nevinghoff 30
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