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Vorbereitung auf die Refinanzierung der Investitionsaufwendung nach GEPA

Nach einer Sitzung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) vom 18. Februar 2016, werden die neuen Bescheide über die Investitionskostenförderung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen nach §§ 11 und 12 APG DVO NRW grundsätzlich erst zum 1. Januar 2017 wirksam.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

 

Nach einer Sitzung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA)  vom 18. Februar 2016, werden die neuen Bescheide über die Investitionskostenförderung von stationären Altenhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen nach §§ 11 und 12 APG DVO NRW grundsätzlich erst zum 1. Januar 2017 wirksam.

Die Trägerinnen und Träger der Altenhilfeeinrichtungen haben daher längstens noch bis zum Ende des Jahres 2016 Zeit, um sich auf die geänderte Refinanzierung vorzubereiten. Anpassungsbedarf besteht insbesondere im Rechnungswesen. Eine deutlich weiter aufgefächerte Kontenstruktur ist notwendig, um die zufließenden Investitionserträge entsprechend der refinanzierten Teilbereiche (Finanzierungstöpfe) aufzuteilen. Dementsprechend sind die entstehenden Aufwendungen, die refinanziert werden, aufzugliedern (insbesondere im Bereich der sonstigen Anlagegüter). Es wird auch zukünftig nicht refinanzierte Aufwendungen in den Bereichen Instandhaltung/Wartung, Abschreibungen und Zinsen geben, die kontenmäßig getrennt darzustellen sind. Wichtig ist auch die Nachkalkulation der Refinanzierungsbeträge. Die jeweils aktuellen Stände der mit dem GEPA NRW bzw. der APG DVO NRW eingeführten sog. „virtuellen Konten“ sind in einer Nebenrechnung nachzuhalten. Diese Änderungen im Rechnungswesen dienen auch dazu, dass zukünftig notwendige Investitionsplanungen sachgerecht durchgeführt werden können.

Wir bieten Ihnen zur Vorbereitung Ihres Rechnungswesens das Seminar „GEPA NRW: Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung (APG DVO NRW)“ an. Nähere Informationen und die Seminarinhalte finden Sie hier (GEPA NRW: Rechnungslegung und Buchführung nach APD DVO NRW). Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für ein entsprechendes Inhouse-Seminar, dass auf Ihre individuellen Anforderungen und Wüschen zugeschnitten werden kann.

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