Die Obergrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, die gemäß § 6 Abs. 2 EStG innerhalb desselben Wirtschaftsjahres abgeschrieben werden können, wurde von bisher 410,00 Euro auf 800,00 Euro angehoben.
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Durch den Gesetzentwurf zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen - Entfesselungspaket I - lebt die Einzelförderung von Krankenhäusern auf Antrag wieder auf.
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Mit der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung vom 26. Juni 2017 werden die Nachweisplichten zur Umsetzung der Psych-PV für die Jahre 2016 bis 2019 geregelt.
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Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 8. Mai 2017 entschieden, dass es eines wichtigen Grundes für eine Abberufung eines Mitglieds des Stiftungsvorstands bedarf, sofern die Satzung keine abweichende Regelung beinhaltet.
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Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 19. Juni 2017 die 7. Novellierung der Rahmen-MAVO beschlossen. Die Novellierung strebt die Stärkung der Mitbestimmung der Mitarbeiter im Unternehmen sowie die Berücksichtigung der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an. Trotz der begrüßenswerten Ziele der Novellierung bleibt es abzuwarten, ob die 27 Deutschen (Erz-) Diözesen diese Novellierung vollständig übernehmen werden.
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Das Entfesselungspaket I bringt gravierende Änderungen für das GEPA NRW.
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Nach Inkrafttreten der Neufassung des Geldwäschegesetztes am 26. Juni 2017 sind unter anderem auch steuerbegünstigte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts verpflichtet, ihre Vorstandsmitglieder und ggf. weitere Personen mit Einfluss auf die Ertragsverwendung der Stiftung zum Transparenzregister zu melden.
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Das BMF äußert sich in seinem Schreiben vom 27.07.2017 zur Änderung der Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand.
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Die Landschaftsverbände behandeln öffentliche Zuschüsse auch in den Fällen anschaffungskostenmindernd, in denen es nicht zu erwarten wäre.
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Durch die stetig wachsende Ambulantisierung und den demografischen Wandel gewinnt die Thematik der Quartiersarbeit immer mehr an Bedeutung. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte vor diesem Hintergrund das Konzept „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“.
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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Zusammenlegung von Kirchengemeinden Grunderwerbsteuer auslösen kann.
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In einem Positionspapier schlagen die Leistungserbringerverbände stationärer Pflegeeinrichtungen in NRW Übergangslösungen und Lösungsansätze vor.
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Nach starkem Druck auf die KZVK wird der Finanzierungsbeitrag voraussichtlich neu berechnet und abgesenkt.
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Update zum Sanierungsgeld der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund.
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Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich mit der Frage der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmern auseinandergesetzt, da immer mehr Arbeitnehmern ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung bzw. zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt bekommen.
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Durch Allgemeinverfügung von 22. Juni 2017 wurden die Antragsfristen für das Festsetzungsverfahren 2018/2019 verschoben.
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Vereinigungen, die Menschen allein aufgrund ihres Geschlechts ausschließen, fördern nicht die Allgemeinheit und verfolgen daher keine gemeinnützigen Zwecke.
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Eine im nächsten Jahr erwartete Entscheidung des EuGH zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf kirchliche Einrichtungen kann sich erheblich auf die künftigen Bewerbungsverfahren der Kirchen auswirken.
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Der Vorstand des Vereins darf die Führung der Vereinsgeschäfte nicht aufgrund einer umfassenden Vollmacht einem faktischen Vorstand überlassen. Der vollständige Entzug der gesetzlichen Vertretungsmacht des Vorstands ist ausgeschlossen. Eine solche Entmachtung ist mit der gesetzlichen Stellung als Vertreter nicht vereinbar.
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Das am 29. Juni 2017 vom Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 7. Juli 2017 vom Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Grund hierfür ist eine fehlende Mehrheit der Länderkammer, deren Zustimmung das Gesetz bedarf. Da am 7. Juli 2017 keine Beratung und keine Abstimmung über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) stattfanden, tritt das Gesetz vorerst nicht in Kraft.
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Mit der am 27. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz) unterliegt die Gestellung der DRK-Schwestern nicht mehr der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 1b AÜG.
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Vom 13. September 2017 bis zum 15. September 2017 finden die Biersdorfer Krankenhaus Managementgespräche statt.
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Der Beitrag zeigt Lösungsmöglichkeiten der Zweckverwirklichung von Stiftungen in der Niedrigzinsphase auf.
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