Eine Arbeitsgruppe des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) erarbeitet das neue "Gesetz über den kirchlichen Datenschutz" (KDG), welches voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft treten und die bisherige Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ersetzen soll.
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Patienten haben keinen Anspruch auf die Herausgabe von Unterlagen über die interne Organisation eines Krankenhauses, z: B. Vorschriften/Dienstanweisungen über die Aufbereitung von Operationsbestecken (Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.08.2017, Az: 7 U 202/16).
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Nach einem neuen Erlass ist nun in bestimmten Fällen eine Verlängerung der Frist für die Umsetzung der Einzelzimmerquote von 80 % möglich.
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Urteilsbegründung zum Gewinnzuschlages im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen nach § 85 SGB XI
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Die Vermietung von Standflächen im Zusammenhang mit Ausstellungen bzw. Kongressen durch eine steuerbegünstigte Körperschaft führt nach Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 5. September 2017 zu steuerpflichtigen Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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Das Bundesministerium für Finanzen hat in Ergänzung zu den Ausführungen der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern Maßstäbe für die Aufteilung des Gesamtentgelts im Sauna- und Schwimmbadbereich konkretisiert.
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Mit Hilfe eines Umweltbonus und steuerlicher Erleichterungen fördert die Bundesregierung den Absatz von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen.
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Erfolgreicher Workshop kirchlicher Stiftungen zu Chancen und Risiken von Immobilien im Stiftungsvermögen und als Mittel der Zweckverwirklichung
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Zur steuerlichen Behandlung von Sozialkaufhäusern hat die OFD Niedersachsen auf Ihrer Homepage ein Merkblatt veröffentlicht.
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Die KZVK hat ihre Überlegungen zur Neuberechnung des Finanzierungsbeitrages abgeschlossen. Am 3. November 2017 erhalten alle Beteiligten eine Information.
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Mit der Ergänzung des fünften Sozialgesetzbuches um den § 137i SGB V ist die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gewiss. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenze, ihres Nachweises sowie der Sanktionen für den Fall, dass die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden, steht noch aus.
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Unangemessen hohe Gehälter für die Geschäftsführung führen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Unternehmens.
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Die Landschaftsverbände haben ihre Vorgehensweise dahingehend geändert, dass zukünftig alle Einrichtungen als reine Mieteinrichtungen gelten, bei denen sämtliche genutzte Gebäude nicht dem Einrichtungsträger gehören, sondern von einem Dritten gemietet bzw. gepachtet sind.
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Nach der OFD Frankfurt am Main führt die Überlassung einer BahnCard 50 oder 100 durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Zweck der dienstlichen und privaten Nutzung nicht zu Arbeitslohn, wenn die Kostenersparnis gegenüber dem Erwerb von Einzelfahrscheinen für die dienstlichen Fahrten größer als die Kosten für die BahnCard oder zumindest gleich hoch ist.
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Die Bescheide auf Festsetzung von Investitionskosten für das Festsetzungsverfahren 2016/2017 werden auch im Festsetzungsverfahren 2018/2019 fortgelten.
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Minister Laumann kündigt an, dass Einrichtungen, die die Anforderungen des § 20 WTG NRW nicht erfüllen, mit einem Belegungsstopp rechnen müssen.
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Das Statistische Bundesamt hat am 29. September 2017 den Orientierungswert des Jahres 2017 für 2018 veröffentlicht. Dieser Wert beträgt 2,11 %.
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Aufgrund der stetig wachsenden Herausforderungen in der Langzeitpflege hat der Arbeitskreis Sozialwirtschaft, mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit, ein Gesamtkonzept zur erfolgreichen Personalarbeit in der Langzeitpflege entwickelt und in Form von Schlüsselfaktoren veröffentlicht.
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Nach Inkrafttreten der Neufassung des Geldwäschegesetztes am 26. Juni 2017 sind unter anderem auch steuerbegünstigte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts verpflichtet, ihre Vorstandsmitglieder und ggf. weitere Personen mit Einfluss auf die Ertragsverwendung der Stiftung zum Transparenzregister zu melden.
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Ab dem 1. Oktober 2017 gelten die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entlassmanagement beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung.
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Die neue schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat ein vierstufiges Rettungspaket für Kitas angekündigt.
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Das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing legt die Voraussetzungen für den Betrieb des Carsharings fest und ermöglicht diesen auch gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen, da Carsharing-Anbieter ihr Unternehmen unabhängig von der Rechtsform führen können.
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