Nach mehrjährigen Verhandlungen ist am 24. Mai 2016 die von der Europäischen Union verabschiedete EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
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Zum 15. Führungstreffen lud die Bundesvereinigung Lebenshilfe am 13. und 14 Juni 2017 in Würzburg ein. Diskutiert wurden im Tagungszentrum der Festung Marienberg unter anderem über das Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung, die Zukunft der Werkstatt und der Gewaltprävention.
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Auf Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das bisherige Vereinsrecht für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen bestätigt.
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Rückzahlung des Sanierungsgeldes der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund.
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Nachwuchsmangel, Mitgliederschwund und Überalterung bedrohen die Existenz von Ordensgemeinschaften und führen zu Strukturveränderungen
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Das BMF hat am16.05.2017 ein neues Datenschema der Taxonomien für E-Bilanzen veröffentlicht.
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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) hat mit den WTG-Behörden ein Verfahren zum Umgang mit Einrichtungen abgestimmt, die die Anforderung des § 20 WTG NRW (im Wesentlichen Einhaltung der 80 % Einzelzimmerquote) nicht zum Stichtag 31. Juli 2018 erfüllt haben und führt hierzu eine Abfrage durch.
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Die BPG wird auch in diesem Jahr an der Mitgliederversammlung des kkvd, die am Dienstag 21. November 2017 in Berlin stattfinden wird, teilnehmen.
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Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist bezüglich der Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft geändert worden.
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Seit dem 11. April 2017 ist der Einsatz von Notärzten im Rettungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen nicht sozialversicherungspflichtig.
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Seit dem 01.01.2017 gelten neue Anforderungen an Kassensysteme. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 sind zum 31.12.2016 ausgelaufen. Ab dem 01.01.2017 sind alle "Kassendaten (Einzelaufzeichnungen)" verpflichtend elektronisch, unverdichtet und unveränderbar aufzuzeichnen und über den Aufbewahrungszeitraum jederzeit digital lesbar zu archivieren.
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BGH entscheidet, dass die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig Indizwirkung dafür hat, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und damit ins Vereinsregister eingetragen werden kann.
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Deutsche Krankenhäuser geraten verschärft in den Fokus der vergaberechtlichen Prüfung.
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Die Herbsttagung des Arbeitskreises Kirchen im Bundesverband Deutscher Stiftungen (BVDS) bietet kirchlichen Stiftungen am 18. und 19. Oktober 2017 in der Bischöflichen Akademie in Aachen einen kompakten Überblick der aktuellen Diskussion um die Änderung des (kirchlichen) Stiftungsrechts und zeigt Lösungsmöglichkeiten der Ertragskrise kirchlicher Stiftungen in der Niedrigzinsphase auf.
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Nach einer aktuellen BFH-Entscheidung unterliegen nicht rechtsfähige Stiftungen nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
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Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gilt nicht nur für niedergelassene Vertragsärzte, sondern auch für ermächtigte Krankenhausärzte. Verstöße hiergegen können erhebliche Folgen haben.
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