Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland hat sich im Jahr 2016 weiter zugespitzt. Umsätze und Jahresergebnisse der Krankenhäuser sind im Jahresvergleich zwar gestiegen, dennoch bleibt die wirtschaftliche Lage für viele Krankenhäuser angespannt.
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Der Rechnungszinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren sinkt zum 31. Dezember 2017 wie erwartet weiter auf 3,68 % (10-jähriger Durchschnitt für Pensionen) bzw. 2,80 % (7-jähriger Durchschnitt für andere Verpflichtungen) ab.
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Der Landesbasisfallwert NRW 2018 mit und ohne Ausgleiche ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) genehmigt worden.
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Das BMF hat mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 Nummer 2 Sätze 4 ff. des AEAO zu § 66 AO neu gefasst und damit für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege das Kriterium „nicht des Erwerbs wegen“ im Sinne des § 66 Absatz 2 AO etwas entschärft
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Der jährlich von der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Altenheimbetriebsvergleich liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2016.
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Mit einer finalen Verabschiedung des "Entfesselungspakets I" ist nicht vor Ende Februar bzw. Anfang März 2018 zu rechnen. Das verspätete Inkrafttreten hat aber keinen Einfluss darauf, dass die enge Zweckbindung der Refinanzierungsmittel mit Auswirkung auf die Rechnungslegung (Abgrenzung als Verbindlichkeiten) nicht mehr anzuwenden ist.
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Laut einem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.05.2017 (Az: S 2 KA 76/17 ER) kann nur ein im MVZ tätiger Vertragszahnarzt einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen. Diese Rechtsprechung benachteiligt MVZs in der Angestellten-Variante.
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Den Krankenhäusern gehen zur Zeit Schreiben der Barmer GEK zu, in denen diese Rückforderungen von Aufwandspauschalen aus den Kalenderjahren 2013 bis 2015 geltend macht.
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Eine soziale Einrichtung in privater Trägerschaft, die beispeilsweise auf der Grundlage des SGB von einer Behörde beaufsichtigt wird, kann nach einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer Südbayern öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB sein. Diese Entscheidung weicht von der bislang weit verbreiteten Auffassung ab, wonach sozialrechtliche Aufsichtsbefugnisse nicht ausreichen, um die Anwendung des Vergaberechts zu begründen.
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Wir stellen Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung in dem Bereich des Urlaubsrechts dar, damit Sie zum Ende des Jahres auf die kommenden Urlaubsphasen richtig vorbereitet sind.
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Kongressveranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins können gem. dem Urteil des BFH vom 21. Juni 2017 Zweckbetriebe im Sinne von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher Art durchgeführt werden.
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Ermittlung des FDA bei fehlender Budgetvereinbarung im Jahresabschluss 2017
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Darstellung des BPG-Kennzahlenvergleichs der Jahresabschlüsse 2016 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
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Nach Inkrafttreten der Neufassung des Geldwäschegesetztes am 26. Juni 2017 sind unter anderem auch steuerbegünstigte rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts verpflichtet, ihre Vorstandsmitglieder und ggf. weitere Personen mit Einfluss auf die Ertragsverwendung der Stiftung zum Transparenzregister zu melden.
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