Entgegen seiner bisherigen Auffassung ist laut dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Anpassung an die neue Umsatzerlösdefinition des § 277 Abs. HGB auch für die Vorjahreszahlen zulässig.
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Der jährlich von der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Altenheimbetriebsvergleich liegt in der aktuellen Fassung vor und gibt Einblicke in die Entwicklung der Branche im Geschäftsjahr 2015.
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Darstellung des BPG-Kennzahlenvergleichs der Jahresabschlüsse 2015 für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
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Umsätze und Jahresergebnisse der Krankenhäuser sind im Jahresvergleich zwar leicht gestiegen, dennoch bleibt die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland angespannt.
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Weiter sinkende Abzinsungszinssätze führen in den kommenden Jahren zu deutlich höheren Pensionsrückstellungen und damit zu einer erhebliche Ergebnisbelastung.
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Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) hat im Jahr 2016 Sanierungsgelder erstattet und erhebt neu einen Finanzierungsbeitrag. Unsere Information behandelt Grundsatz- und Gestaltungsfragen zur Behandlung der Sanierungsgelder bzw. des Finanzierungsbeitrags in Rechnungslegung und Jahresabschluss.
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Höchstrichterliche Entscheidung zur Einführung einer Mindestmenge von 14 Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von 1.250 Gramm in Level-1-Perinatalzentren
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Eine Änderung des AGB-Rechts führt dazu, dass viele Standard-Arbeitsverträge angepasst werden müssen. Die Neuregelung sieht vor, dass den Arbeitnehmern für ihre einseitigen Erklärungen keine strengere Form als die Textform auferlegt werden darf.
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Neue Erkenntnisse bei der Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen durch aktuelles Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen vom 15. Dezember 2016
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Die Erstattung des Sanierungsgeldes durch die KZVK führt im Jahr 2016 zu einem hohen außerordentlichen Ertrag. In Frage steht, ob mit einer Rückzahlung des Betrags an die KZVK die individuelle Deckungslücke verringert werden kann.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte jüngst zu entscheiden, ob für die Berechnung des Kammerbeitrags eines Krankenhauses die gesamten Kennzahlen seines Unternehmens zugrunde zu legen sind oder ob es Ermäßigungen gibt, wenn das Krankenhaus für den überwiegenden Teil seiner wirtschaftlichen Betätigung von der Gewerbesteuer befreit ist.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 einer Anpassung der Pflege- und der Krankenhausbuchführungsverordnung zugestimmt.
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Durch den neu eingeführten § 2b UStG wird sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts zukünftig vieles ändern. Das BMF hat unter dem 31. Dezember 2016 ein Anwendungsschreiben zu den Neuregelungen veröffentlicht. Die betroffenen Körperschaften müssen nun bis zum 31. Dezember 2016 entscheiden, ob zur weiteren Anwendung der bisherigen Rechtslage für den eingeräumten Übergangszeitraum optiert werden soll.
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet derzeit an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII).
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Die Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe sind bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden.
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Öffentliche Einrichtungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31.12.2016 eine Optionserklärung abgeben, wonach für sie die Vorgabe des neuen § 2b UStG erst vier Jahre später Anwendung finden.
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Das MGEPA hat mit der am 14. Dezember 2016 veröffentlichten Allgemeinverfügung die Frist für die Bescheiderteilung auf den 31. Juli 2017 verlängert. Zudem wurde die Frist für Ausnahmeanträge gemäß § 8 Abs. 9 Satz 5 APG DVO für Mietmodelle verändert.
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Staatliche Zuschüsse an gemeinnützige, juristische Personen des Privatrechts können dazu führen, dass diese als öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB an das Vergaberecht gebunden sind. Dies ist vielen Einrichtungen nicht bekannt, und die Nichtbeachtung vergaberechtlicher Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das BTHG beschlossen, es wird mit wesentlichen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit unseren Seminaren vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Inhalte.
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Anlassbezogene bzw. turnusmäßig regelhafte Überprüfung der Arbeitsergebnisrechnung von Werkstätten für behinderte Menschen nach § 12 Abs. 6 der Werkstättenverordnung für Werkstätten im Einzugsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
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Durch die Reform der Behindertenhilfe soll Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Unterstützung in den Bereichen des Wohnens, Arbeitens und der Bildung geboten werden. Zudem wird die Antragsstellung vereinfacht und die Vermögensgrenze erhöht.
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Eine Krankenkasse hat keinen Anspruch gegen das Krankenhaus auf Erstattung der Umsatzsteuer auf ambulant verabreichte Zytostatika. Dieses erfreuliche Urteil des Sozialgerichts Nürnberg sollten sich Krankenhäuser zunutze machen.
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Einrichtungen im Mietmodell mit fiktiver Vergleichsberechnung können einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen - die relevante Frist läuft bald ab.
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Seit Inkrafttreten des GEPA NRW am 15. Oktober 2014 werden an die Leitungskräfte einer stationären Pflegeeinrichtung erhöhte personelle Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund hat das MGEPA ein modulares Fort- und Weiterbildungskonzept erarbeitet.
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Durch das BilRUG hat die KHBV bzgl. des Wahlrechts von Krankenhaus-Kapitalgesellschaften hinsichtlich der zu erstellenden Jahresabschlüsse eine Klarstellung erfahren.
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Feststellungen der Finanzverwaltung im Rahmen von Sonderprüfungen (Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) werden in späteren Außenprüfungen teilweise anders gehandhabt – häufig mit nachteiligen Folgen für den Steuerpflichtigen.
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Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters ist die Rechtsgrundlage für ein in Deutschland bundesweit einheitliches Transplantationsregister geschaffen worden.
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Es liegen konkrete Informationen darüber vor, dass die erstmaligen Bescheide auf Feststellung und Festsetzung der Investitionskosten überwiegend erst im Verlauf des Jahres 2017 erteilt werden.
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Das hessische Finanzgericht hat jüngst entschieden, dass die politische Betätigung eines Vereins mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar sein kann.
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