Aktuelle Meldungen
29.06.2015 Darlehensvergabe als riskante Vermögensanlage bei steuerbegünstigten Stiftungen
Mit Urteil vom 11. Dezember 2014 hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass unangemessen riskante Anlagegeschäfte als Verstoß gegen das Gebot der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Mittelverwendung zu werten sind, was den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge haben kann (Az: 3 K 323/12 Erb; Revision zugelassen)
22.06.2015 Neues BGH-Urteil zur Haftung des Stiftungsvorstandes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. November 2014 (Az.: III ZR 509/13) entschieden, dass ein von der Stiftung wegen Pflichtverletzung in Regress genommener Stiftungsvorstand sich bezüglich des durch ihn verursachten Schadens nicht auf die Mitverantwortlichkeit eines anderen Stiftungsorgans berufen kann.
16.06.2015 Krankenkasse kann Einleitung der MDK-Prüfung anzeigen
Die Anzeige an ein Krankenhaus über die Einleitung einer MDK-Prüfung nach § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V muss nicht zwingend durch den MDK erfolgen.
08.06.2015 BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Aufwands- und Rückspenden
Mit Schreiben vom 25. November 2014 (IV C 4 - S 2223/07/0010 :05) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (sogenannte „Aufwandsspenden“) beziehungsweise einen sonstigen Anspruch (sogenannte „Rückspende“) als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Stellung genommen.
01.06.2015 Entwicklung der Abzinsungszinssätze nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung für Zwecke der Bewertung von Pensionsrückstellungen, historisch niedriges Zinsniveau führt zukünftig zu deutlich höheren Pensionsrückstellungen
Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Unter der Restlaufzeit ist bei Pensionsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen nicht die voraussichtliche Dauer bis zur vollständigen Abwicklung, sondern die Duration im Sinne eines versicherungsmathematischen Schwerpunkts aller künftigen Zahlungen an den Versorgungsberechtigten zu verstehen.
19.05.2015 Frei werdende Stelle im MVZ muss binnen sechs Monaten nachbesetzt werden
Eine frei werdende Stelle im MVZ muss laut einem Beschluss des Bundesozialgerichts (BSG) vom 14. Mai 2014 (Az: B 6 KA 67/13 B) innerhalb einer Frist von sechs Monaten durch einen potentiellen Nachfolger nachbesetzt werden. Gelingt die Nachbesetzung innerhalb der Sechs-Monats-Frist nicht, verfällt das Recht auf Nachbesetzung der Arztstelle.
05.05.2015 Werkstätten für behinderte Menschen – Betriebsvergleich 2013
Dem Betriebsvergleich 2013 der BPG liegt - wie im Vorjahr - eine Datenbasis von rd. 20 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aus verschiedenen Bundesländern zugrunde.
20.04.2015 Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Zytostatika an ambulante Krankenhauspatienten
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 14. Januar 2015, IV A 3 - S 0062/14/10009, ihre Auffassung zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb Krankenhaus im Sinne von § 67 AO vor dem Hintergrund der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 31. Juli 2013, I R 82/12) geändert.
14.04.2015 GEPA NRW: Feststellungsverfahren nach § 11 APG DVO NRW – unsere Unterstützung für Ihre Einrichtung
Hier informieren wir Sie über das anstehende Feststellungsverfahren nach § 11 APG DVO NRW und über die notwendigen Testate für das Anlagevermögen und sonstige Parameter im Feststellungsverfahren.
09.04.2015 Umsatzbesteuerung der Personalgestellung durch Schwesternschaften - Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchstabe a UStG
Der bis zum 31. Dezember 2014 geltende § 4 Nr. 27 a UStG sieht vor, dass die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und schulische Zwecke von der Umsatzsteuer befreit ist.