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Aktuelle Meldungen

An dieser Stelle veröffentlichen wir ständig aktuelle Beiträge für Sie.

10.03.2017 Welche Folgen hat die BAG Entscheidung vom 21. Februar 2017 (Az.: 1 ABR 62/12) auf den Einsatz der DRK-Schwestern sowie der Ordensangehörigen, Diakonieschwestern und Diakonissen?

Das BAG hat mit seiner jahrzentelangen Rechtsprechung gebrochen und am 21. Februar 2017 entschieden, dass DRK-Schwestern Leiharbeitnehmer sind. Inwieweit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf ihre Gestellung Anwendung finden wird, steht jedoch noch nicht endgültig fest.

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09.03.2017 Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gefährdet den langfristigen individuellen Drittpersonaleinsatz

Mit der zum 1. April 2017 in Kraft tretenden Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird u.a. eine Überlassungshöchstdauer eingeführt. Diese Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gefährdet den von den Unternehmen häufig praktizierten langfristigen Drittpersonaleinsatz. Deshalb möchten wir Ihnen Alternativen zu einer langfristigen Arbeitnehmerüberlassung aufzeigen.

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07.03.2017 Erbschaft als Betriebseinnahme

Die für den Betrieb eines Altenheims bestimmte Erbschaft unterliegt nicht nur der Erbschaftsteuer, sondern als Betriebseinnahme auch der Körperschaftsteuer. Diese Doppelbesteuerung ist nach Auffassung des BFH verfassungskonform.

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23.02.2017 Erbschaftssteuerliche Behandlung einer nicht rechtsfähigen Familienstiftung

Auch nicht rechtsfähige Familienstiftungen unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln der Erbersatzbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

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10.02.2017 Neue Caritas Werkstätten-Mitwirkungsverordnung 2017

Die neue Caritas Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (CWMO) wurde am 12. Dezember 2016 vom Vorstand des Deutschen Caritasverbandes beschlossen und ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

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07.02.2017 Sanierungsgelderstattung und Rückstellungsbildung

Die Erstattung des KZVK-Sanierungsgeldes kann zur Bildung einer Rückstellung verwendet werden. Wir geben weitere Informationen zur Berechnung.

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03.02.2017 Rückforderung von Fördermitteln wegen Verstoßes gegen Vergaberecht

Die Vergabe eines Auftrags im falschen Vergabeverfahren stellt einen eklatanten Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften dar und führt nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zu einem Erstattungsanspruch des Fördermittelgebers.

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