Werkstätten für behinderte Menschen – Betriebsvergleich 2013
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de
Dem Betriebsvergleich 2013 der BPG liegt - wie im Vorjahr - eine Datenbasis von rd. 20 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aus verschiedenen Bundesländern zugrunde.
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern können vergleichbare Aussagen insbesondere zur Entgelthöhe, zum Arbeitsergebnis und zu den Vergütungssätzen nur regional bezogen als aussagekräftig betrachtet werden.
Als statistisches Maß wird der Median verwendet. Der Median (bzw. Zentralwert) halbiert in der Statistik eine Verteilung, d. h. 50 % der Werte der Verteilung sind größer bzw. kleiner als der Median. Er ist gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) deutlich robuster und daher aussagekräftiger als das arithmetische Mittel.
Die so ermittelten Werte werden in Schlussbesprechungen bzw. Jahresabschlusspräsentationen verwendet, um vergleichszahlenbasierte Aussagen zur Entwicklung der jeweiligen WfbM tätigen zu können. Trendaussagen zur Entwicklung aller Einrichtungen im Jahr 2013 leiten wir aus dem Vergleich der Kennzahlen mit den Vorjahreswerten ab.
Kapazität und Leistungsstruktur
Das Spektrum der in den Betriebsvergleich 2013 eingeflossenen WfbM reicht von 88 bis zu 1.792 genehmigten Plätzen im Arbeits- und Berufsbildungsbereich. Im Median liegt die genehmigte Platzzahl bei 651 Plätzen. Der Auslastungsgrad auf Basis der genehmigten Plätze liegt mit 107,6 % (Vorjahr 106,2 %) unverändert auf hohem Niveau.
Das Verhältnis von betreuten behinderten Menschen zu einem angestellten Mitarbeiter beträgt 5,2 (Vorjahr 5,3), der Anteil der im Berufsbildungsbereich betreuten behinderten Menschen liegt im Jahr 2013 bei 11,2 % (Vorjahr 10,9 %).
Ertragslage
Das Jahresergebnis der Werkstätten ist im Vorjahresvergleich leicht rückläufig (2013: TEUR 385, 2012: TEUR 401). Die Auszahlungsquote aus dem Arbeitsergebnis, also der Anteil des Arbeitsergebnisses einer WfbM, welcher für die Zahlung von Arbeitsentgelten an die behinderten Beschäftigten verwendet wird, liegt bei 83 % (Vorjahr 87 %). Die Auszahlungsquote überschreitet somit deutlich die gemäß § 12 Abs. 5 WVO vorgesehene Mindestquote von 70 %. In der Konsequenz wirkt sich diese hohe Auszahlungsquote wiederum negativ auf die Einstellungshöhe in die Ertragsschwankungsrücklage sowie die Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen aus.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-25
j.groteschulte@bpg-muenster.de