Update zum Sanierungsgeld der KZVK Rheinland-Westfalen, Dortmund
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de
Die KZVK Dortmund (Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, Dortmund) hat am 3. August 2017 mitgeteilt, dass sie kein weiteres Sanierungsgeld erheben wird und bereitet im nächsten Schritt die Rückabwicklung der bisher eingezahlten Sanierungsgelder vor. Mit der Rückabwicklung wird die Frage der Finanzierung der Altzusagen drängender, so dass die Kasse plant ab dem Jahr 2019 ein neues Finanzierungsinstrument – den Stärkungsbeitrag – einzuführen, damit die Finanzierungslücke geschlossen werden kann. In den Gerichtsverhandlungen war unstrittig, dass eine Nachfinanzierung im Abrechnungsverband "S" notwendig ist und dass die Beteiligten zur Finanzierung ihrer Versorgungsversprechen aus der Gesamtversorgung verpflichtet sind.
Die KZVK Dortmund führt weiter aus, dass die Sanierungsgeldzahlungen für das bereits in Rechnung gestellte Abrechnungsjahr 2015 nicht geleistet werden müssen und für die folgenden Jahre kein Sanierungsgeld mehr erhoben wird.
Die Rückabwicklung vergrößert die Finanzierungslücke im Abrechnungsverband "S", so dass ohne eine neue Finanzierungsmaßnahme das Kapital nach Angabe der Kasse in ca. 15 Jahren aufgebraucht sei. Daher soll zukünftig ein Stärkungsbeitrag erhoben werden, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen sicherzustellen.
Die KZVK bittet daher ihre Beteiligten darum, die neue Finanzierungsmaßnahme bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Hierfür kann mindestens die Höhe des Sanierungsgeldes geplant werden. Für eine vorsichtigere Planung empfiehlt sie einen Aufschlag von 20 % zu berücksichtigen.
Die Rückabwicklung der bisher gezahlten Sanierungsgelder an die Einrichtungen soll ab dem Frühjahr 2018 erfolgen. Die KZVK Dortmund arbeitet derzeit an einem Angebot für die Arbeitgeber, die als Sanierungsgeld eingezahlten Mittel bei der Kasse zu belassen. Die Planungen hierzu werden nicht vor September 2017 abgeschlossen sein.
Die KZVK Dortmund kündigt an, dass sie über das weitere Vorgehen laufend informieren wird.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de