Reform des Grunderwerbsteuergesetzes verschoben
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Nachdem im Juni 2018 die Länderfinanzminister eine Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) insbesondere bei Übertragung von Anteilen an grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaften beschlossen haben, ist das von den Länderfinanzministerien entwickelte Konzept für eine Reform des GrEStG am 31. Juli 2019 in einen Regierungsentwurf übernommen worden. Die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes sollten zum 1. Januar 2020 wirksam werden.
Gegenstand der geplanten Reform des Grunderwerbsteuergesetzes ist neben der Verschärfung der Regelungen zur Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften insbesondere die Verschärfung hinsichtlich von sogenannten „Share Deals“ bei Kapitalgesellschaften. So soll u.a. die Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal) grundbesitzhaltender Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn durch die Übertragung mindestens 90 % (statt bisher 95 %) der Anteile der Gesellschaft erstmals in einer Hand vereinigt werden (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Auch soll die Übertragung von mindestens 90 % (statt bisher 95 %) der Anteile an einer solchen Kapitalgesellschaft Grunderwerbsteuer auslösen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG).
Darüber hinaus ist ein neuer § 1 Abs. 2b) GrEStG geplant, der für Kapitalgesellschaften eine GrESt-Pflicht für den Fall vorsieht, dass sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter.
Gegen die geplanten Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes wurde in der Literatur heftige Kritik laut, die nun zumindest zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens führt. Wie die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019 erklären, haben sich die Regierungsfraktionen darauf geeinigt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Es soll aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden soll. Zunächst sollen die auch in der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 14. Oktober 2019 aufgeworfenen Aspekte und Anregungen sorgfältig ausgewertet werden. Die Koalitionsfraktionen wollen in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen (gemeinsamen Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019 der finanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/effektive-und-rechtssichere-loesung-fuer-share-deals ).
Es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls welche Änderungen der Regierungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes erfahren wird.
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