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Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen.

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Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
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Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einer umfassenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Für das Kitajahr 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf 450 Millionen Euro als Brückenfinanzierung für die Kita-Träger vor. Der nahtlose Anschluss an das Kita-Träger-Rettungsprogramm, welches mit dem Kindergartenjahr 2018/2019 endet, soll hiermit gewährleistet werden.

Mit dem Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, hatte der Landtag für die Kindergartenjahre 2017/2018 sowie 2018/2019, ein Rettungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dies sollte die existentielle Not bei den strukturell unterfinanzierten Kita-Trägern beseitigen und verhindern, dass Einrichtungen vor Inkrafttreten einer umgestellten Finanzierungssystematik im Zuge der KiBiz-Reform schließen müssen.

Eckpunkte der Reform des KiBiz

Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem in 2008 in Kraft getretenen KiBiz lautet, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuung die tatsächlichen Belastungen durch die Personal- und Altersstruktur sowie der Tarifsteigerungen nur unzureichend abdecke. Mit der lange geplanten Reform des KiBiz möchte die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung die Finanzierung der Kitas dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen und deren Qualität verbessert. Neben einer geänderten Finanzierungssystematik, stehen für die Landesregierung die Personalausstattung und die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der qualitativen Weiterentwicklung. Die Landesregierung will grundsätzlich am Fachkräftegebot festhalten. Es soll gleichzeitig aber auch ermöglicht werden, dass in Zukunft staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in der Betreuung unterdreijähriger Kinder in Tageseinrichtungen tätig sein können. Der verbbesserten kompetenzorientierten Qualifizierung von Kindertagespflegepersonal soll eine besondere Bedeutung zukommen. Außerdem sollen Bürokratie abgebaut und flexiblere Öffnungszeiten ermöglicht werden.

Zeitplan der Reform des KiBiz

Die Übergangsfinanzierung für das Kitajahr 2019/2020 soll eine angemessene Vorlaufzeit für eine enge Abstimmung mit allen Akteuren sowie eine Umstellung und Vorbereitung bei den Kommunen und den Einrichtungen ermöglichen. Der Gesetzentwurf ist bereits in die Verbändebeteiligung gegangen und soll im Januar 2019 vorliegen. Verabschiedet werden soll das Gesetz voraussichtlich kurz vor oder nach der Sommerpause 2019. In Kraft treten soll das neue KiBiz-Gesetz zum Kindergartenjahr 2020/2021.

 

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