Praxishilfen für das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG)
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
a.fennen@bpg-muenster.de
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 20. November 2017 eine Fassung des neuen „Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)" beschlossen und den Diözesen die Inkraftsetzung zum 24. Mai 2018 sowie die entsprechende Veröffentlichung in den kirchlichen Amtsblättern empfohlen.
Vor diesem Hintergrund sind von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirchen Deutschlands Praxishilfen erarbeitet worden, um den Einrichtungen den Umstieg auf die neuen Rechtsvorschriften zu erleichtern und eine erste Orientierung für die praktische Umsetzung des KDG zu bieten. Geplant sind insgesamt 18 Praxishilfen, die sich u.a. mit den Themen "Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte nach dem KDG", "Verantwortlichkeiten nach dem KDG" oder "Technischer Datenschutz nach dem KDG" befassen. Die Praxishilfen finden Sie u.a. auf der Homepage des katholischen Datenschutzzentrum. Sie sind zzt. noch nicht vollständig, werden aber laufend ergänzt.
Wir werden Sie an dieser Stelle künftig über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten und verweisen zudem auf unser Seminarangebot zum KDG.
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Dipl.-Kfm. Andreas Fennen
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