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PEPP als "lernendes System"? - Veränderungen zum Entgelt-Katalog 2015

Was ist neu im Gegensatz zum Katalog 2014? Hier eine kurze Zusammenfassung...

Die Vergütungssystematik des PEPP-Systems ist entsprechend der „Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) gemäß § 17 d KHG“ vom 1. April 2014 mit der Veröffentlichung des neuen Entgeltkataloges für 2015 verändert worden. Dies ist bereits die zweite tiefgreifende Veränderung nach der Verschiebung des Beginns der verpflichtenden Einführungsphase des Systems auf das Jahr 2017. 

Was ist neu im Gegensatz zum Katalog 2014? Hier eine kurze Zusammenfassung:

Neu in PEPP 2015: Einbeziehung des Entlassungstages

Nach dem PEPP Katalog für 2015 ist der Entlassungstag in voller Höhe zu einem Berechnungstag abzurechnen. Somit kann nunmehr auch der Aufwand für den Tag der Entlassung erlösbezogen geltend gemacht werden.

Wegfall der Vergütungsstufen in PEPP 2015

Die Differenzierung innerhalb der PEPP erfolgt neuerdings über Vergütungsklassen. Es besteht eine einheitliche Vergütung je Tag (Bewertungsrelation) in Abhängigkeit von der Anzahl der Berechnungstage. Das tagesbezogene Relativgewicht einer PEPP sinkt weiterhin entsprechend der Degression der Behandlungskosten stetig. Dieser Effekt ist im Gegensatz zum Katalog 2014 deutlich abgemildert. Der Katalog sieht bis zu 23 Entlassungsstufen vor. Geht eine Behandlung über diese Stufen (Tage) hinaus, besteht die letztgenannte Bewertungsrelation fort.

Einführung von Zusatzentgelten

Erstmals wird es in der Systemversion 2015 möglich, den besonders hohen Aufwand infolge einer 1:1-Betreuung oder einer Intensivbehandlung ab drei Merkmalen unter bestimmten Voraussetzungen durch sogenannte ergänzende Tagesentgelte „on top“ für den jeweiligen Tag der Leistungserbringung abzurechnen. Leistungserbringer können auf diese Weise ihren Aufwand deutlich präziser und genauer abbilden und diesen, bei vollständigem Nachweis, individuell vergütet bekommen.

Verschärfung der Einstiegskriterien für Prä-PEPPs

Die Einstiegskriterien in Fallgruppen der Prä-Strukturkategorie für besonders kostenintensive Behandlungsfälle ist verschärft worden. So kann es beispielsweise der Fall sein, dass für das Erreichen einer bestimmten, höher entgoltenen Prä-PEPP, der Anteil von Pflegetagen mit 1:1-Betreuung an der gesamten Verweildauer 100 Prozent betragen muss.

Diese Veränderungen bestätigen die Bezeichnung von PEPP als „lernendem Sys-tem“. In der Konsequenz wird jedoch das gleiche Verhalten von den Organisationen selbst, also den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen erwartet. Diese müssen sich zeitnah auf die neuen Bestandteile des Systems einstellen, diese anwenden und die richtigen Schlüsse für sich ziehen.

Die BPG Unternehmensberatung kann Sie hierbei bspw. durch die Durchführung von Simulationsrechnungen unterstützen. Dabei werden die bestehenden Kosten- und Leistungsdaten in das neue System übertragen. Ziel ist es, durch belastbare Zahlen, Daten und Fakten die entscheidenden Fragen zu beantworten: Mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Systems hat die Einrichtung zu rechnen und wie lässt sich auf geeignete Art und Weise die notwendige Systemkonformität herstellen?

Ihr Ansprechpartner:

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