Niederschwellige Betreuungsangebote umsatzsteuerfrei
Der Gesetzgeber hat nunmehr auch die niederschwelligen Betreuungsangebote umsatzsteuerfrei gestellt.
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kock
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
0251 - 48204-66
m.kock@bpg-muenster.de
Der Gesetzgeber hat nach der Neufassung des entsprechenden Sozialgesetzbuches im Bereich niederschwellige Betreuungsangebote nunmehr auch das Umsatzsteuergesetz im Rahmen einer Änderung des § 4 Nr. 16 g UStG angepasst. Danach können ab dem 1.01.2015 niedrigschwellige Betreuungsleistungen, wie etwa die Begleitung und Hilfestellung beim Ausgehen, von nach § 45 SGB XI anerkannten Einrichtungen umsatzsteuerfrei erbracht werden.
Damit entfällt für diese Leistungen die bisherige Diskussion mit der Finanzverwaltung, ob diese umsatzsteuerfrei sein können oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
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