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Erfahrung schafft Vertrauen

Niederschwellige Betreuungsangebote umsatzsteuerfrei

Der Gesetzgeber hat nunmehr auch die niederschwelligen Betreuungsangebote umsatzsteuerfrei gestellt.

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Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kock
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kock
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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m.kock@bpg-muenster.de

 

Der Gesetzgeber hat nach der Neufassung des entsprechenden Sozialgesetzbuches im Bereich niederschwellige Betreuungsangebote nunmehr auch das Umsatzsteuergesetz im Rahmen einer Änderung des § 4 Nr. 16 g UStG angepasst. Danach können ab dem 1.01.2015 niedrigschwellige Betreuungsleistungen, wie etwa die Begleitung und Hilfestellung beim Ausgehen, von nach § 45 SGB XI anerkannten Einrichtungen umsatzsteuerfrei erbracht werden.

Damit entfällt für diese Leistungen die bisherige Diskussion mit der Finanzverwaltung, ob diese umsatzsteuerfrei sein können oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

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