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Neue VDD-Prüfungsrichtlinie veröffentlicht

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat eine überarbeitete Richtlinie für die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse verabschiedet.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Prüfungsleiter
0251 - 48204-0
h.hiesgen@bpg-muenster.de

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit Beschluss vom 25. Juni 2018 eine überarbeitete Richtlinie für die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (VDD-Prüfungsrichtlinie 2018) verabschiedet, die die bisher gültige "Prüfungsrichtlinie 2009" ersetzen wird.

Neben redaktionellen Anpassungen (durchgehende einheitliche Anwendung von vorher definierten Begrifflichkeiten) und Ergänzung in einzelnen Fragenkreisen, sind insbesondere Fragen zum Compliance Management System sowie ein deutlich erweiterter Fragenkreis zur Rechnungslegung (Jahresabschluss bzw. Jahresrechnung) aufgenommen worden.

Den ganzen Fragenbogen finden Sie hier: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/2018_Pruefungsrichtlinie-VDD-VV_25062018.pdf

Mit der neuen Prüfungsrichtlinie sind die Regelungen der Prüfung der Rechnungslegung sowie der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse überarbeitet worden. Die erweiterte Prüfung soll dem jeweiligen Aufsichtsgremium einer Einrichtung entscheidungsrelevante Informationen zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion geben, die über die Rechnungslegung hinausgehen.

Die Anwendung der Prüfungsrichtlinie erstreckt sich verpflichtend auf

  • den Verband der Diözesen Deutschlands KöR (VDD),
  • nicht in der Rechtsform des VDD abgebildete Arbeitsstellen der Deutschen Bischofskonferenz,
  • die bischöflichen Werke,
  • Unternehmen, an denen der VDD mehrheitlich beteiligt ist oder an denen ihm mindestens 25 % der Anteile und gemeinsam mit anderen die Mehrheit der Anteile gehört und
  • Zuwendungsempfänger des VDD, die TEUR 500 übersteigende Zuwendungen aus kirchlichen finanziellen Mitteln erhalten.

Die Vollversammlung empfiehlt darüber hinaus den Diözesen sowie dem Deutschen Caritasverband und den Diözesancaritasverbänden die Anwendung dieser Prüfungsrichtlinie. Der Anwendungsbereich und die Anwendungskriterien sollen vom Deutschen Caritasverband bzw. den Diözesancaritasverbänden definiert werden, sofern die Festlegung nicht durch die zuständige Diözese erfolgte.

Einrichtungen, die die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 und 5 Handelsgesetzbuch überschreiten, haben unabhängige externe Stellen mit der Prüfung ihrer Rechnungslegung zu beauftragen und darüber hinaus den Prüfungsauftrag um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu erweitern.

Bei Einheiten die mehr als TEUR 500 aus kirchlichen finanziellen Mitteln erhalten, ist zusätzlich zur Prüfung der Rechnungslegung eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu beauftragen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist dabei von einer unabhängigen externen Stelle durchzuführen.

Als unabhängige externe Stellen nennt die Prüfungsrichtlinie neben Wirtschaftsprüfern auch bistumseigene Prüfungseinrichtungen, deren organisatorische Unabhängigkeit und inhaltliche Weisungsfreiheit sichergestellt sind sowie eine öffentlich-rechtlichen Prüfungseinrichtungen vergleichbare Qualifikationen des Fachpersonals gewährleistet ist.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse soll unter Anwendung des Fragenkatalogs zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß der Anlage der Prüfungsrichtlinie durchgeführt werden.

Die Prüfungsrichtlinie 2018 ist auf alle Prüfungen für Geschäfts-/Haushaltsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2019 oder danach beginnen. Für Prüfungen des Geschäfts-/Haushaltsjahres 2018 ist noch die Prüfungsrichtlinie 2009 anzuwenden.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Dipl.-Kfm. Reinhold Jucks
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

0251 - 48204-15
r.jucks@bpg-muenster.de

Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
Dipl.-Kfm. Holger Hiesgen
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