Aktuelle Meldungen
09.10.2019 Eigennutz des Geschäftsführers führt zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit gefährdet die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft.
02.10.2019 Zahnarzt-MVZ kann Vorbereitungsassistenten beschäftigen
Ein zugelassenes Zahnarzt-MVZ kann einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen, und zwar unabhängig davon, welchen Status die in dem MVZ tätigen Zahnärzte (eigene Zulassung und/oder angestellte Zahnärzte) haben.
02.10.2019 Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung-PpUVG
Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung 2019 und Ausblick 2020
27.09.2019 Bundessozialgericht versagt die Berücksichtigung eines pauschalen Gewinnzuschlags in Höhe von 4 %
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 26. September 2019 entschieden, dass die Pflegesätze nicht unter Berücksichtigung eines pauschalen Gewinnzuschlags von 4 % festgesetzt werden dürfen.
26.09.2019 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (Planung, Vergütung, Ausgleich und Risiken des Pflegekostenbudgets 2020)
Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf das Pflegekostenbudget 2020
26.09.2019 BMF hat sein Schreiben vom 11.07.2019 zu den GoBD zurückgerufen
Das BMF hat seine Neufassung der GoBD wegen Abstimmungsbedarfs zunächst zurückgenommen. Bis auf Weiteres gelten die bisherigen Grundsätze weiter.
09.09.2019 Sind öffentliche Zuschüsse steuerbar?
Zuschüsse von staatlichen Stellen unterliegen der Körperschaftsteuer, wenn sie mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Zusammenhang stehen.
09.09.2019 Leitlinien zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung
Zur Anpassung und einheitlichen Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Hinblick auf die Videoüberwachung hat der Europäische Datenschutzausschluss einen Leitlinienentwurf zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung beschlossen.
09.09.2019 Sachgrundlose Befristung bei weit zurückliegender Vorbeschäftigung
Eine 22 Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung kann das Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar machen.
21.08.2019 Keine Ermächtigung für nebenberuflich tätige Krankenhausärzte
Die persönliche Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung setzt eine hauptberufliche Beschäftigung in einem Krankenhaus in einem Umfang von mindestens einer Halbtagsanstellung voraus.