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Mit weiter steigenden Pensionsrückstellungen ist zu rechnen - neue HEUBECK–Richttafeln und weiter sinkende Rechnungszinssätze -

Im Jahr 2018 ist mit der neuen Bewertung der Pensionsrückstellungen mit sinkenden Ergebnissen und einer weiteren Belastung für das Eigenkapital zu rechnen.

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Dipl.-Kfm. Jürgen Groteschulte
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Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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j.groteschulte@bpg-muenster.de

Nach nunmehr 13 Jahren hat die HEUBECK AG ihre neuen aktuellen Richttafeln (RT 2018 G) veröffentlicht.

So berücksichtigen die neuen Richttafeln zum einen die weiter gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung, wenngleich das Tempo des Anstiegs kurzfristig nachgelassen hat. Zum anderen werden erstmals sozioökonomische Auswirkungen auf die Lebenserwartung berücksichtigt, wonach Arbeitnehmer mit einem höheren Alterseinkommen auch eine höhere Lebenserwartung haben.

Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2018

Die Richttafeln der HEUBECK AG werden in der Praxis regelmäßig als biometrische Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen verwendet.

Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt grundsätzlich von den spezifischen Mitarbeiterbeständen und –strukturen sowie den jeweiligen Versorgungsregelungen der Unternehmen ab. Grundsätzlich ist jedoch durch die erstmalige Anwendung der neuen Richttafeln im Jahresabschluss 2018 mit einem ergebnisbelastenden Anstieg der Pensionsrückstellungen zu rechnen.

Verstärkt wird dieser ergebnisbelastende Effekt darüber hinaus durch die weiter sinkenden Rechnungszinssätze. So ist mit Stand bzw. Hochrechnung vom 3. September 2018 damit zu rechnen, dass der Rechnungszinssatz für die Abzinsung von Rückstellungen in der Handelsbilanz (§ 253 Abs. 2 HGB) zum 31.12.2018 weiter auf 3,20 % (10-Jahres-Durchschnitt für Pensionen, 31.12.2017: 3,68 %) bzw. 2,32 % (7-Jahres-Durchschnitt für andere Verpflichtungen, 31.12.2017: 2,80 %) absinkt.

Praxishinweis

Im Jahr 2018 ist mit der neuen Bewertung der Pensionsrückstellungen mit sinkenden Ergebnissen und einer weiteren Belastung für das Eigenkapital zu rechnen.

Den Unternehmen ist zu raten, sich zeitnah einen Überblick über die Auswirkungen der geänderten biometrischen Richttafeln und der sinkenden Rechnungszinssätze zu verschaffen, das gilt insbesondere für Einrichtungen mit überdurchschnittlich hohen Altersversorgungsverpflichtungen wie etwa Bistümer, Versorgungskassen oder Schulen. Gegebenenfalls müssen auch noch die Planungsrechnungen für das Jahr 2018 entsprechend angepasst werden.

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